17.03.2011

Berufsverband Deutscher Rheumatologen e. V.

5 - Punkte Forderung des BDRh im Zusammenhang mit dem anstehenden Versorgungsgesetz

1. Großräumige Bedarfsplanung für internistische Rheumatologen auf der Basis der Zahlen des Memorandum  der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (1 Rheumatologe/in auf 50.000 erwachsene Einwohner)  Begründung: das Einzugsgebiet einer rheumatologischen Einrichtung, unabhängig ob es  sich um eine Praxis oder Ambulanz handelt ist ca. 50 km. Die mittlere Anfahrtszeit zu einer rheumatologischen Praxis beträgt entsprechend der Kalkulation der KBV in 3 Bundesländern im Mittel mehr als 45 min, in den restlichen Bundesländern mit einer Ausnahme zwischen 35 und 45 min im Mittel.  Die Bedarfsplanung kann daher in der Rheumatologie nur großräumig erfolgen. Basis für die Berechnung der Bedarfsplanung sollten die im Memorandum genannten 1 Rh : 50.000  erw. Einwohner sein. Die Berechnung erfolgte entsprechend der bestehenden Morbidität und des erforderlichen Zeitaufwandes für Diagnostik und Behandlung. 

2. Analoge Bedarfsplanung und Vergütungsstrukturen bei sektorenübergreifender Bedarfsplanung und Vergütung (kein Sonderstatus  z. B. für  §116b-Ambulanzen).  Begründung und ergänzende Hinweise: die o. g. großräumige Bedarfsplanung muss für alle rheumatologischen Einrichtungen gelten, um wenig zielführende regionale Überkapazitäten in der Versorgung zu vermeiden. Ambulanzen nach §116 b dürfen in der Rheumatologie keinen Sonderstatus haben, auch sie müssen einer analogen Bedarfsplanung unterliegen, um regionale Überkapazitäten zu vermeiden. Die in den Ambulanzen nach §116b gemäß der  Konkretisierung des GBA zu behandelnden schweren entzündlich-rheumatischen Erkrankungen  werden deckungsgleich in rheumatologischen Praxen und ermächtigten Ambulanzen (s.  ICD 10 Diagnosen) versorgt. Letztlich decken §116b-Ambulanzen das gesamte entzündlich-rheumatische Versorgungsspektrum ab. Dies allerdings bisher ohne Wahrung des Facharztstatus der ansonsten in der ambulanten Versorgung  von niedergelassenen Rheumatologen/innen und ermächtigten Rheumatologen/innen als zwingende Voraussetzung  für eine Leistungserbringung eingehalten werden muss.  Die Vergütung  muss  auch bei  einer sektorenübergreifenden Vergütung  von hochspezialisierten Fachgruppen innerhalb des KV-Systems erfolgen.  Falls die Krankenkassen nur eine kleine Gruppe von hochspezialisierten Fachärzten als Verhandlungspartner haben,  ist ein sehr ungleiches Verhandlungsmandat zu Gunsten der Krankenkassen und damit eine nicht tragbare Abhängigkeit der  Höhe der Vergütung von der Kassenlage der Krankenkassen zu erwarten.

3. Budgetbefreiung für Rheumatologinnen/en.  Begründung:  für Hausärzte, die in unterversorgten Regionen tätig sind, wird eine Budgetbefreiung angedacht.  Dies zum einen als richtige Antwort auf die erhöhte  Arbeitsbelastung, andererseits auch als wirtschaftlicher Anreiz, die Tätigkeit auf dem Lande aufzunehmen. Analog ist eine Budgetbefreiung für Fachgruppen zielführend, die Patienten mit Erkrankungen behandeln, für die nachweislich eine Unterversorgung besteht. Die trifft in besonderem Maße für Patienten mit chronisch-entzündlich rheumatischen Erkrankungen zu, die von Rheumatologen/innen behandelt werden. (Detaillierte bundesweite und regionale Zahlen hierzu siehe in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zu Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen). Eine wichtige Maßnahme wäre es für rheumatologische Einrichtungen, die bestehende Fallzahlbegrenzung aufzuheben. Eine Verbesserung der Versorgung wird hierdurch ebenso konterkariert wie durch die Pauschalierung in der Vergütung und die Budgetierung der für eine gute, bessere Versorgung erforderlichen Leistungen. Eine Budgetbefreiung würde eine Gleichstellung zur derzeitigen Leistungsvergütung und Erbringung in Ambulanzen nach §116b bedeuten und wäre damit ein Teil der Vorgabe, dass in der Versorgung gleich lange Spieße zwischen dem stationären und ambulanten Versorgungsbereich bestehen sollen. Eine entsprechende Angleichung der Versorgungssysteme ist aus unserer Sicht ein conditio sine qua non einer sektorenübergreifenden Versorgung. Nur so kann hierfür eine Rechtssicherheit und Akzeptanz erreicht werden. Für eine Akzeptanz innerhalb der Ärzteschaft ist es darüber hinaus erforderlich, dass der o. g. Wegfall von Budgetierungen und die damit verbundene (etwas) höhere Vergütung nicht zu Lasten anderer Fachgruppen geht.

4. Versorgungsverbesserung durch eine bundesweite Rheumavereinbarung: Die zentrale Antwort auf die  kleine Anfrage der SPD-Fraktion an die Bundesregierung, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit entzündlich-­rheumatischen Erkrankungen geeignet sind, ist: Eine bundesweite Rheumavereinbarung! Eine bundesweite Rheumavereinbarung wäre geeignet, wichtige Versorgungsziele nachhaltig zu erreichen. Eine bundesweite Rheumavereinbarung könnte sich auf bereits entwickelte Inhalte verschiedener Versorgungskonzepte, Analysen und Strukturverträge beziehen: Versorgungskonzept der KBV-Vertragswerkstatt zur rheumatoiden Arthritis (2009), Projektstudie des AOK-Bundesverbandes zur Versorgung von Patienten mit rheumatoider Arthritis (2009), Selektiv-Vertrag der AOK Brandenburg-Berlin mit der KV-Brandenburg zur Versorgung von Patienten mit rheumatoider Arthritis und Spondylarthritiden (ab 2011), Selektiv-Vertrag der AOKplus mit der KV-Sachsen zur Indikation rheumatoide Arthritis (ab 2011), Qualitätsvereinbarungen Frühdiagnostik Rheuma zwischen bayerischen Ersatzkassen und KV-Bayern und Elektronische Dokumentation Rheuma zwischen allen bayerischen Krankenkassen und KVB (ab 2010).

Realisierbare Versorgungsziele einer bundesweiten Rheumavereinbarung:

  • Flächendeckende, bundesweite Einrichtung von Früharthritis-Sprechstunden -Leitlinien-orientierte Therapie und Arzneimittelmanagement -Bundesweite Etablierung und Beachtung von Qualitätsindikatoren -Transparenz in der Versorgung und Arzneimitteltherapie gerade bei hochpreisigen Medikamenten
  • Erfolgskontrolle der Behandlung entzündlicher Rheumaformen über etablierte Assessment-Paramter fürKrankheitsaktivität, Lebensqualität, Funktionskapazität
  • IT-gestützte Erfassung und zeitnahe zentrale Auswertung dieser Assessment-Parameter, der Arzneimitteltherapie und gesundheitsökonomischer Variablen und damit Benchmarking, unmittelbare Versorgungsforschung und Etablierung eines lernenden Systems möglich
  • Etablierung der rheumatologischen Fachassistenz als besonders geschulte und qualifizierte Unterstützung des Rheumatologen beim Assessment des Patienten, bei der strukturierten Patienteninformation über medikamentöse Therapien und Therapiekontrollen und in der Patientenschulung.
  • Nachhaltigkeit in der Versorgung und in der Berufsperspektive des Rheumatologen, und damit die Chance, schon in naher Zukunft mehr Rheumatologen/innen für die Patientenversorgung zu gewinnen
  • weniger Kosten für die Gesellschaft und das Gesundheitswesen

Eine verbesserte rheumatologische Versorgung kostet die Gesellschaft nicht mehr sondern deutlich weniger, in erster Linie über niedrigere oder gänzlich entfallende indirekte Krankheitskosten von im Mittel 10.000 €/ Jahr bei z. B. rheumatoider Arthritis. Es entstehen weniger oder keine Frühberentungen, weniger Arbeitsunfähigkeitszeiten, weniger oder keine krankheitsbedingten Pflegefälle. Bei den direkten Krankheitskosten sind die Kosten im stationären Bereich deutlich rückläufig. Aus Patientensicht kann der Erhalt der Lebensqualität, des Arbeitsplatzes, der Arbeitskraft , des sozialen Status, der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und einer normalen Lebenserwartung nicht mit Geld aufgewogen werden. Dennoch: eine optimierte und nicht nur zweckmäßige rheumatologische Versorgung spart der Gesellschaft Milliarden an vermeidbaren Folgekosten.

5. Nachwuchsförderung in der Rheumatologie analog der Förderung der Weiterbildung zum Hausarzt Begründung: während in der hausärztlichen Versorgung eine relevante Unterversorgung erst in den kommenden Jahren erwartet wird, besteht diese in der Rheumatologie seit Jahren und auch aktuell in erheblichem Umfang. Für eine rheumatologische Versorgung ohne Wartezeiten benötigen wir doppelt so viel Rheumatologen in der ambulanten Versorgung wie heute tätig sind. Die Zahl der Facharztprüfungen für den Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie sind in den letzten 2 Jahren rückläufig und die niedrige Zahl der neu ins System kommenden Rheumatologen/innen (im Mittel ca. 50 / Jahr in den letzten 10 Jahren), lässt das Ziel einer Vollversorgung in eine unerreichbare Zukunft rücken, wenn keine Verbesserung der Weiterbildungssituation erfolgt.

Der direkteste Weg dahin ist bisher nicht ausgeschöpfte Weiterbildungsplätze in den Praxen und Kliniken (ca. 60 niedergelassene Weiterbildungsermächtigte, ca. 80 Weiter­bildungsermächtigte in den Klinken) über eine Nachwuchsförderung analog der bestehenden Förderung zum Hausarzt zugänglich zu machen. Dies würde im Aufgaben-und Entscheidungsbereich der Selbstverwaltung von KBV, Krankenkassen, und DKG liegen.

Des Weiteren ist eine Erleichterung der Anstellung von Weiterbildungsassistenten in der Vertragsarztpraxis durch den ersatzlosen Wegfall von bisherigen gesetzlich festgelegten Budgetierungsvorschriften (= dauerhafte Begrenzung eines Umsatzplus auf 3% bei Anstellung eines Weiterbildungsassistenten) erforderlich. Diese Budgetierung macht die Bezahlung eines Weiterbildungsassistenten in der Vertragsarztpraxis zu einem finanziellen Verlust für den Weiterbildungsermächtigten, falls keine Förderung erfolgt. Die in der Rheumatologie für eine Verbesserung der Versorgung erwünschte und bei Anstellung eines Weiterbildungsassistenten mögliche Fallzahlzunahme, wird durch die bestehende gesetzliche Regelung konterkariert.

Drittens ist eine Initiative auf Landesebene erforderlich, die für jede Universität einen eigenständigen Lehrstuhl in der Rheumatologie etabliert. Nur so kann langfristig im stationären Bereich eine ausreichende Weiterbildungskapazität gewährleistet werden. Derzeit gibt es, siehe auch die Antwort auf die Kleine Anfrage an die Bundesregierung, nur 5 eigenständige Lehrstühle für Rheumatologie in Deutschland. Zu wenig um eine nachhaltige studentische Ausbildung und Weiterbildung von Assistenten/innen in einem Fachgebiet zu ermöglichen, das für die Versorgung von ca. 2 Millionen chronisch Erkrankten in Deutschland zuständig ist.

Dr. med. Edmund Edelmann

Prof. Dr. med. habil. Jörn Kekow

1. Vorsitzender

Stv. Vorsitzender

Dr. med. Ulrich v. Hinüber

Dr. med. Wiegand Müller-Brodmann

Schriftführer

Kassenwart

Prof. Dr. med. Andreas Krause

Dr. med. Gert Reutter-Simon

Vorstandsmitglied

Vorstandsmitglied

Download als PDF

Zum Seitenanfang

Schriftgröße A A+