24.03.2011

Gesundheitspolitischer Ausblick in das Jahr 2011

Im Vordergrund der gesundheitspolitischen Diskussion werden in den nächsten Monaten die Eckpunkte für ein Versorgungsgesetz sein. Neben der Änderung der bisherigen Bedarfsplanung wird v. a. die Honorarreform von Interesse sein. Das Rad soll im Facharztbereich wieder in Richtung Einzelleistungsvergütung zurückgedreht werden, aber auch neue Aspekte mit einer sektorenübergreifenden Honorierung für hochspezialisierte Fachärzte sind in der Diskussion.

Im Januar 2011 hat sich die CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit mit einem 14-seitigen Papier sehr detailliert positioniert. Mehrere Vorschläge betreffen in besonderem Maße auch die rheumatologische Versorgung. Die starre Bedarfsplanung soll von einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung, analog dem KBV-Konzept, abgelöst werden. Für die Rheumatologie ist wichtig, dass eine künftige sektorenübergreifende Bedarfsplanung weder die niedergelassenen Rheumatologen noch die ambulanten Einrichtungen benachteiligt und die überregionale Versorgungsaufgabe berücksichtigt wird. Es macht keinen Sinn, die nach wie vor unzureichende Dichte an Rheumatologen in Ballungsgebieten zu Gunsten ländlicher Regionen weiter auszudünnen. Sehr begrüßenswert ist in Bezug auf eine angedachte sektorenübergreifende Vergütung (in erster Linie bei hochspezialisierten Fachärzten), die auch im BMG geäußerte Vorstellung, im Sinne von „gleich langen Spießen“ zu einheitlichen Qualitätskriterien in der Leistungserbringung und zu einer einheitlichen Vergütung zu kommen. Eine klare Absage ist einer Überlegung zu machen, bei Krankenhaus-nahen (s. §116b) Fachärzten, die Vergütung ausschließlich über Selektivverträge zu regeln und damit allein den Krankenkassen zu überlassen.

Interessant sind Pläne, in unterversorgten Gebieten die Mengensteuerung (Budgetierung von Fallzahl und Leistungen) grundsätzlich entfallen zu lassen. Unsere Forderung ist diese Budgetbefreiung ebenso bei Fachgebieten mit Unterversorgung zu gewähren. Die  vorgesehene Schaffung von Anreizen für  niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser sich in der Weiterbildung des Nachwuchses zu engagieren, wäre für unser Fachgebiet hervorragend. Vieles geht  in diesem CDU/CSU-Papier auch für die Rheumatologie in die richtige Richtung. Es wird in den nächsten Monaten unser Ziel sein, dass die für unser Fachgebiet wichtigen zusätzlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Von einem anderen, tiefroten Stern ist der Pflock, den die SPD Anfang Februar im Vorfeld des Versorgungsgesetzes mit ihrem Gesetzentwurf zu einem „Qualitätssicherungsgesetz“ eingeschlagen hat. Mit ungläubigem Staunen liest man als freier Arzt Sätze wie: „Die Krankenkassen sind berechtigt, die Einhaltung angemessener Terminvergaben zu überprüfen“, gemeint ist eine Terminvergabe an GKV-Patienten innerhalb von fünf Tagen. „Sanktionen bei einer unangemessenen Wartezeit … umfassen je nach Schwere der Pflichtverletzung eine Verwarnung, einen Verweis, eine Geldbuße bis zur Höhe von 25.000 Euro und den Entzug der Zulassung bis zu einer Dauer von zwei Jahren.“ Eine Umsetzung dieses realitätsfernen und arztfeindlichen Gesetzesentwurfes würde einen umgehenden, flächendeckenden Zulassungsentzug aller rheumatologischen Ambulanzen und aller niedergelassener Rheumatologen bewirken.

Aus BDRh-Sicht gibt es intelligentere Steuerungsmechanismen, wie z. B. die Förderung der Früharthritis-Sprechstunde, der kooperativen Versorgung, der medizinischen Fachassistenz, der erleichterten Anstellung von Weiterbildungsassistenten, eine eigene rheumatologische Bedarfsplanung sowie der Verzicht auf Fallzahl- und Leistungsbudgetierung. Es wird interessant werden, wie bei derart unterschiedlicher Herangehensweise der Parteien, bei so divergenten „Lösungsansätzen“ von Versorgungsproblemen, das kommende Versorgungsgesetz den Bundesrat passieren wird.         

 

Dr. Edmund Edelmann

Erster Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh) e. V.

 

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