13.05.2011

Neues Versorgungsgesetz ist ein Schritt nach vorne

„Fragen bleiben jung. Antworten altern rasch“ – diese Einsicht des Schweizer Schriftstellers Kurt Marti gilt besonders für die Dynamik unseres Gesundheitssystems. Wir wollen neue und tragfähige Antworten geben, um auch künftig allen Menschen eine qualitativ hochwertige wohnortnahe und bezahlbare Versorgung auf dem aktuellen Stand des medizinisch-technischen Fortschritts zu ermöglichen.

Mit der erfreulich steigenden Lebenserwartung folgen die Auswirkungen des demografischen Wandels. Krankheitsbilder wie rheumatoide Arthritis werden deutlich zunehmen. Auch unsere medizinischen Versorgungsstrukturen verändern sich. Bereits heute verfügen wir nicht mehr in allen Fachbereichen und Regionen über genügend Ärztinnen und Ärzte. Besonders auf dem Land folgen kaum Nachfolger, wo Ärzte altersbedingt ausscheiden. Ob in Ballungszentren oder auf dem Land, gerade für ältere und chronisch kranke Menschen ist eine wohnortnahe Versorgung lebensnotwendig.

Mit dem Versorgungsgesetz richten wir die medizinische Versorgung nun stärker an der Bedarfsrealität der Patienten und an den Erwartungen unserer freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte aus. Neben einer insgesamt leistungsgerechteren und stärker regionalisierten Honorierung werden wir durch finanzielle Anreize und Bürokratieabbau die Niederlassung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen erleichtern. Dies wird über Preiszuschläge für Leistungen, den Wegfall von Mengenbegrenzungen sowie flexiblere und familienfreundlichere Niederlassungsbedingungen erfolgen. Ärztinnen und Ärzte, die sich in unterversorgten Bereichen niederlassen, sollen später bei der Nachbesetzung überversorgter Gebiete besonders berücksichtigt werden. Zudem erhalten die Länder mehr Mitwirkungsrechte für eine ausgewogene und auf regionale Besonderheiten zielende Bedarfsplanung.

Die Entlastungen in der vertragsärztlichen Versorgung sollen künftig auch dazu beitragen, Patienten innerhalb zumutbarer Wartezeiten zu behandeln. Dies muss auch von den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verstärkt kommuniziert werden.Ein mir zentrales Anliegen ist die Nachwuchsgewinnung. Um die Länder bei der Schaffung von mehr Medizinstudienplätzen zu unterstützen, sind befristete Bundeszuschüsse, erweiterte Zulassungskriterien sowie eine sog. Landarztquote und entsprechende Stipendien die richtige Antwort. Der ambulante Versorgungsbereich muss dabei intensiver in die ärztliche Ausbildung einfließen.

Der Bund hat in den letzten Jahren bei Prävention, Versorgung und Forschung vielseitige Anstrengungen unternommen, um die Versorgungssituation von chronisch kranken Rheumapatienten zu verbessern. Darunter fallen umfassende Forschungsprojekte u. a.
im Bereich rheumatisch-entzündlicher, muskuloskelettaler und seltener Erkrankungen, die die Ausbildung und Forschung an bundesweit fünf universitären Lehrstühlen für Rheumatologie unterstützen.

Mit Blick auf die gute Vernetzung regionaler Rheumazentren wird auch die Notwendigkeit einer insgesamt engeren Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen deutlich. Darum wollen wir die spezialfachärztliche Versorgung durch einheitliche sektorenübergreifende Qualitätsstandards verbessern und auf eine analoge Vergütungssystematik umstellen. Davon profitieren gerade auch Menschen mit schweren rheumatologischen Erkrankungen, die leider noch allzu oft zwischen Praxis und Krankenhaus hin- und herpendeln müssen. In seiner Summe bietet das neue Versorgungsgesetz also eine Vielzahl guter und zukunftsweisender Ideen, Anreize und Antworten für eine bedarfsgerechtere Versorgungslandschaft, die auch vom Berufsverband Deutscher Rheumatologen mit gutem Gewissen mitgetragen werden können.  

Annette Widmann-Mauz (CDU), MdB

Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit

 

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