Rheuma-Patienten können auf deutlich bessere Versorgung hoffen

Die noch im Rheumaplan des Landes Brandenburg 2009 dokumentierten, und auf dem Gesundheitspolitischen Forum im Februar 2010 in Potsdam öffentlich diskutierten, gravierenden Mängel in der Rheumaversorgung werden mit diesem Strukturvertrag zu einem großen Teil beseitigt. Das unterstreicht Werner Dau, Präsident des Landesverbandes Brandenburg der Deutschen Rheuma-Liga.
Modellhafter Vertrag für strukturierte Rheumabehandlung
„Gerade weil dieser Vertrag die aktuellen Leitlinien zur Diagnostik und Therapie bei entzündlichem Rheuma abbildet, die rheumatologische Fachassistenz anerkennt und einen kontinuierlichen, kooperativen Ansatz zwischen Haus- und Fachärzten vorsieht, wird erstmals einer umfassenden Versorgung der Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) oder Spondyloarthritiden (SpA) Rechnung getragen“, erläutert Dr. Joachim-Michael Engel als Vorstandsmitglied des BDRh Brandenburg, der gemeinsam mit Dr. Michael Zänker, Bernau, und Martin Bohl-Bühler, Potsdam, maßgeblich an der Entstehung des Vertrages beteiligt war: „Das ist der erste Vertrag dieser Art in Deutschland und damit modellhaft für eine strukturierte Rheumabehandlung unter dem erklärten Ziel frühzeitiger Diagnosestellung und Schuberkennung sowie aggressiver Therapie zur Remissionsinduktion.“
Die im Strukturvertrag formulierten Leistungen umfassen neben der strukturierten Zuweisung durch den Hausarzt und schnellem Untersuchungstermin beim Rheumatologen nicht nur den unverzüglichen Beginn der Therapie, einschließlich engmaschiger Kontrolluntersuchungen und Infusionstherapien, sondern auch die Unterstützung des Rheumatologen durch die rheumatologische Fachassistenz. Jede dieser Positionen wird den beteiligten Haus- und Fachärzten gesondert – außerhalb der Gesamtvergütung und RLV – über Sonderziffern honoriert. Für die Information der Patienten wird die Durchführung der strukturierten Patienteninformation StruPI des BDRh vergütet. Zur Dokumentation und gegenseitigen Information zwischen Facharzt und Hausarzt erhält jeder teilnehmende Rheumapatient einen persönlichen Rheumapass.
Im Leistungspaket der Rheumatologen enthalten sind außerdem die gezielte Verordnung von Reha-Maßnahmen und die Überprüfung rheumagerechter Hilfsmittel. Neben der nachhaltigen Remissionsinduktion und Verbesserung der Lebensqualität sind besondere Ziele dieses Strukturvertrages Arbeitsunfähigkeit zu vermindern und Krankenhausaufenthalte wegen der rheumatischen Krankheit entbehrlich zu machen. Langfristiges Ziel sind nicht zuletzt auch nachhaltige Kostensenkungen in der Behandlung von RA und SpA.
Vorerst auf ein Jahr begrenzt, setzt dieser neue Strukturvertrag auf stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein gezieltes Fallmanagement unter besonderer Berücksichtigung der Versorgungsstrukturen des Flächenlandes Brandenburg, so Dr. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender der KV Brandenburg: Für Nicht-Rheumatologen ist es oft schwierig, zu erkennen, ob eine rheumatische Erkrankung vorliegt und um welche es sich handelt. Der Hausarzt soll durch Schulungen und strukturierte Überweisungsbögen unterstützt werden, frühzeitig die Anzeichen einer entzündlichen Rheumakrankheit oder einen erneuten Entzündungsschub zu erkennen. „Durch die frühzeitige Diagnose können Spätfolgen wie Gelenk- oder Organschäden vermieden werden. Die Lebensqualität der Versicherten erhöht sich damit beträchtlich", betont Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost.
Mit Interdisziplinarität zu mehr Versorgungsqualität
Bei Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung überweist der Hausarzt an den Rheumatologen. Dazu muss er vorher einen Befundbogen ausfüllen. Dort werden Laborwerte und Röntgenbefunde eingetragen. Auch ein Rheuma-Check gehört dazu. Die Übernahme dieser Voruntersuchungen durch den Hausarzt entlastet den Facharzt und setzt zeitliche Kapazitäten frei. Das wiederum ermöglicht es dem Rheumatologen, dem Versicherten spätestens 14 Tage nach Überweisung einen Termin zu geben. Zudem erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass vor allem Patienten mit einem begründeten Verdacht auf Rheuma beim Spezialisten vorstellig werden.
„Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und das gezielte Fallmanagement werden durch die Kassenärztliche Vereinigung mit diesem Vertrag weiter verbessert. Mehr Versorgungsqualität und eine höhere Wirtschaftlichkeit sind unsere Ziele", betont Dr. Helming. „Daran werden die Vertragspartner den Rheumavertrag auch messen.“
„Den entsprechenden logistischen Mehraufwand bekommt der Hausarzt mit einer Früherkennungspauschale vergütet. Der Rheumatologe erhält eine Akutpauschale für die zeitnahe Terminvergabe. Weitere Pauschalen sind vorgesehen für die leitliniengerechte Behandlung nach hohen Qualitätsstandards. Zusätzlich müssen die Hausärzte jährlich vier, die Fachärzte jährlich 30 Fortbildungspunkte Rheumatologie nachweisen.
Ziel dieses Vertrages, der die Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit beschreibt, ist auch die Aufnahme in den Landesrheumaplan 2012 des Landes Brandenburg, der derzeit von einem Fachbeirat bei der Rheuma-Liga erstellt wird.
Für interessierte Kollegen nachzulesen ist der Vertrag auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, www.KVBB.de:
Rheumatologische Versorgung:
Vertrag zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie
Gebührennummern:
Leistungen des Hausarztes
SNR 93420, 93421, 93422
Leistungen des Rheumatologen
SNR 93425, 93426, 93427, 93428, 93429, 93430
Leistungen des Rheumatologen zusätzlich bei
Infusionstherapie
SNR 93431
Quellen:
Pressemitteilung der Deutschen Rheuma-Liga Brandenburg, Pressemitteilung der KV Brandenburg, Internet-Seite der KVBB

