Rückblick auf die berufspolitischen Aktivitäten in 2011


- Gemeinsame Stellungnahme BDRh, DGRh und VRA zum Versorgungsgesetz
- Stellungnahme von BDRh und VRA zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur rheumatologischen Versorgung
- Gemeinsam von BDRh, DGRh und VRA geführte Gespräche mit Politikern von FDP, CDU und SPD mit dem Ziel, 1) für die Rheumatologie die spezialfachärztliche Versorgung im neuen §116b zu etablieren, dies mit gleichen Zugangs- und Qualitätsvoraussetzungen für Niedergelassene und Kliniken, 2) eine eigene Bedarfszulassung für Rheumatologen und 3) eine gesonderte Förderung von Selektivverträgen. Die Ziele 1) und 2) wurden mit nachhaltiger politischer Unterstützung durch Frau Schmidt, Bundesministerin a.D., und Frau Stewens, MdL, Staatsministerin a.D., weitgehend erreicht
- Teilnahme an den Anhörungen zum neuen Versorgungsgesetz
Positiv zu vermerken war in den politischen Verhandlungen des Berufsverbands die Erfahrung einer parteiübergreifenden nachhaltigen politischen Unterstützung, die letztendlich auch zu Erfolgen führte. So wird die spezialfachärztliche Versorgung auch die Indikation schwere Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen enthalten wie bisher der alte §116b, mit der Vorgabe von gleichen Zugangsbedingungen für Niedergelassene und Kliniken. Details werden mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss besprochen werden, der die entsprechenden Vorgaben beschließen wird. Die spezialfachärztliche Versorgung bietet für alle ambulant tätigen Rheumatologen die große Chance, künftig Patienten mit chronisch-entzündlichen Rheumaformen ohne die hemmende Budgetierung und ohne die Versorgung konterkarierende Fallzahlbegrenzung zu behandeln.
Was eine eigene Bedarfszulassung anbetrifft, wurde eine solche z. B. für Facharztinternisten durch entsprechende Änderung des SGB V nicht festgelegt. Jedoch wird die gesonderte Berücksichtigung der Schwerpunkte und namentlich der Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie beim Sonderbedarf in das Versorgungsgesetz aufgenommen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer eigenen Bedarfszulassung. Die Zulassungsausschüsse sind verpflichtet, regional den gesonderten Bedarf an internistischen Rheumatologen zu prüfen. Eine Ablehnung des Sonderbedarfes, weil die Bedarfszulassung von internistischen Rheumatologen mit fachärztlichen Internisten oder orthopädischen Rheumatologen gleichgesetzt wird, wird nicht mehr möglich sein.
Mit der Fortsetzung des Projektes Weiterbildungsassistenz des BDRh gemeinschaftlich durch DGRh, BDRh und VRA, ist ein wichtiger Schritt begonnen worden, um für mehr Nachwuchs in der Rheumatologie zu sorgen. Das Projekt wird diesmal durch mehrere Firmen gefördert.
Letztendlich können wir in 2011 trotz vieler Widrigkeiten auf eine positive Weichenstellung für unseren Berufstand zurückblicken. Mit unseren Verhandlungen und vielen politischen Gesprächen zur Gestaltung des neuen Versorgungsgesetzes konnten wir durch das gemeinschaftliche Auftreten vieles für den niedergelassenen und in der Klinik tätigen Rheumatologen auf den Weg bringen, das im Jahr 2012 im Konsens mit allen Rheumatologen sinnvoll weiterentwickelt werden muss. Der Vorstand des Berufsverbands wünscht allen ein erfolgreiches wie gesundes Jahr 2012 sowie eine Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Dr. Edmund Edelmann,
Prof. Dr. Jörn Kekow
Erster und Zweiter Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V. (BDRh)

