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Berufsverband Deutscher Rheumatologen - Das fachspezifische Labor ist ein Teil der Kernkompetenz des Rheumatologen
Ende letzten Jahres waren uns Pläne der KBV übermittelt worden, das Fachgebiets-bezogene Labor, das bisher als freie Leistung in der GKV abrechenbar war, in ein QZV (Qualitätsgebundenes Zusatzvolumen) Labor überzuführen und generell auf ein Drittel des bisherigen Umsatzvolumens zu kürzen. Je nach Kassenärztlicher Vereinigung und Handhabung des QZV (Arzt-bezogenes QZV oder Leistungsfall-bezogenes QZV) hätte dies u. U. auch noch erheblich weitergehende Kürzungen im Leistungsumfang bedeutet.In der täglichen Routine wäre die Eigenerbringung des Fachgebiets-bezogenen Labors nur noch in geringem, wirtschaftlich nicht mehr realisierbarem Umfang möglich gewesen. Ein letztlich gigantischer bundesweiter Honorartransfer von den Vertragsärzten mit Labor zu den Laborpraxen wäre die Folge gewesen. Infolge der in den letzten Jahren erheblichen Leistungskürzungen im GKV-Labor, den andererseits sehr hohen und teuren Qualitätsanforderungen (RiliBäk), kam es zu einem erheblichen Konzentrationsprozess im Laborsektor, sodass das einzelne nur von einem Laborarzt geführte Labor zur Rarität wurde.
Laborkonzerne, die ihren Hauptsitz z. B. in England und Australien haben, mit Umsätzen im dreistelligen Millionenbereich, mit internationalen Filialen, und deren Träger weltweit agierende Hedge-Fonds sind, dominieren inzwischen den Laborbereich. Es ist absehbar, dass in diesen Mega-Laborfabriken medizinische Qualitätsansprüche im Wettbewerb mit knallharten wirtschaftlichen Vorgaben weniger Berücksichtigung finden werden.
„Worst case“-Szenario bleibt der Rheumatologie erspart
Insofern ist es für die Qualität der Leistungserbringung im Labor, für alle Fachärzte die das fachspezifische Labor selbst erbringen, eine sehr gute Nachricht, dass die KBV von einer weiteren Verfolgung des oben skizzierten Vorhabens Abstand genommen hat. In der Rheumatologie war nicht nur die wirtschaftliche Basis zahlreicher Praxen in Gefahr, einer fehlgerichteten KV-Politik geopfert zu werden, auch die Weiterbildungsmöglichkeit im fachspezifischen Labor und damit die Zukunft unser Fachgebietes wären schwerstens getroffen gewesen.
Über die Motive der KBV-Führung dem fachspezifischen Labor mit einem auf ein Drittel reduzierten QZV den Todesstoß zu versetzen, kann nur gerätselt werden. Zahlen die über alle Fachgruppen hinweg eine grobe Unwirtschaftlichkeit belegen, scheinen jedoch nicht vorhanden zu sein. Für unser Fachgebiet wurde sogar von der KBV beim letzten BDRh-Kongress Datenmaterial vorgestellt, das belegt, dass z. B. zwischen 2008 und 2009 keine Zunahme der Mengenentwicklung im fachspezifischen Labor vorgelegen hat. Die Rheumatologen waren neben den Orthopäden fast die einzige Fachgruppe, die an dem Honorarplus des Jahres 2009 keinen Anteil hatte.
Weitere Entwicklungen im Laborsektor
Wie wird es im Laborsektor weitergehen? Welche Vorstellungen diesbezüglich der KBV-Vorstand entwickeln wird, hängt nicht zuletzt vom Ausgang der KBV-Vorstandswahl im April ab und kann daher frühestens nach diesem Termin angefragt werden.
Regional, in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen, sind schon heute verschiedene Regelungen zur Eingrenzung dieser nahezu letzten „freien“ , d. h. nicht unmittelbar budgetierten Leistung im GKV-System getroffen worden. Mehrheitlich besteht bereits eine generelle Deckelung aller Laborleistungen, in Einzelfällen, z. B. in Sachsen, ist auch das fachspezifische Labor gedeckelt. In keinem Bundesland besteht jedoch eine so drakonische Regelung, wie sie die KBV vorgesehen hatte.
Fachspezifisches Labor ist und bleibt Kernkompetenz der Rheumatologen
Ab 2014 soll nur noch in den Gebieten das fachspezifische Labor gemeinsam mit den ärztlichen Leistungen abrechenbar sein, bei dem das Labor auch zur Kernkompetenz gehört.
In der Rheumatologie gehört das Labor ohne jeglichen Zweifel zur Kernkompetenz des Fachgebietes. Kein Prüfling kann nach der neuen Weiterbildungsordnung (die spätestens ab 2014 in allen Bundesländern die alte WBO in den Facharztprüfungen ablöst) noch zur Prüfung für den Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie zugelassen werden, der nicht weiterbildungsbegleitend umfassende Laborkenntnisse in der Durchführung des fachspezifischen Labors erhalten hat. Diese Kenntnisse kann er nur über den Weiterbildungsermächtigten in der Rheumatologie erhalten und dies setzt eine entsprechende Labortätigkeit voraus.
Qualität der Leistungserbringung muss Basis für Abrechenbarkeit sein
Für den BDRh werden wir weiterhin das Ziel verfolgen, dass die Qualität der Leistungserbringung im Labor die Basis für die Abrechenbarkeit darstellt. Qualität definiert sich hierbei nicht nur in der durch eine MTA geleisteten Labordiagnostik, sondern durch die richtige Indikationsstellung der Laboranforderung und durch die richtige Interpretation der erhaltenen Befunde.
Hinsichtlich der Indikationsstellung haben wir bereits vor Jahren eine Indikations- und Diagnose-bezogene Labordiagnostik in der Rheumatologie (und Osteologie) konsentiert, die eine gleichbleibende Qualität und sinnvolle Mengenbegrenzung gewährleistet, unabhängig davon ob das Labor selbst erbracht wird oder per Überweisung an Laborärzte geht. Dieses Schema wurde bereits vor Jahren an die KBV übermittelt und wir sehen dies nach wie vor als sinnvolle Grundlage für eine nachhaltige fachgebietsbezogene Labordiagnostik an.
Bezüglich der Interpretation der fachspezifischen rheumatologischen Laborbefunde und der Einordnung in das jeweilige Krankheitsbild, kann uns ohnehin keine andere Fachgruppe, auch kein Laborarzt, das Wasser reichen. Diese wichtigen Anteile an der Qualität in der Labordiagnostik sprechen in besonderem Maße für den Erhalt und die Weiterentwicklung des fachspezifischen Labors, soweit es zur Kernkompetenz eines Fachgebietes gehört.
Dr. med. Edmund Edelmann
Erster Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh) e. V.
Rheumapraxis Bad Aibling
Lindenstr. 2, 83043 Bad Aibling


