Gesundheitspolitik: Nach der Reform ist vor der Reform…




Reflexartig reagieren die jeweiligen Gesundheitsminister auf diese Schere so, dass sie die Ausgaben durch Kostendämpfungsmaßnahmen abbremsen und die Einnahmen durch Beitragssatzsteigerungen anheben. So stieg der Beitragssatz in der GKV von etwa 8 % 1970 auf heute 15,5 %, was eigentlich unter Einbeziehung der Steuermittel und Zusatzbeiträge mehr als 17 % sind.
Auch das GKV-Finanzierungsgesetz von 2010/11 folgt dieser Logik. Zum einen wurde der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 % angehoben, sowie zusätzliche Steuermittel bereitgestellt, und zum anderen wurde eine Ausgabendämpfung beschlossen, die den Ausgabenzuwachs für 2011 um rund 3,5 Mrd. Euro reduzieren soll. Im nachfolgenden Schaubild werden die Reformbemühungen der Bundesregierung für die Jahre 2010/11 skizziert (s. Abb. 1).
Neben dem GKV-Finanzierungsgesetz wurden mit dem Arzneimittelmarktreformgesetz (AMNOG) auch die Innovationen im Arzneimittelbereich einer strengeren Prüfung unterzogen. Die Erstattung von neu zugelassenen Arzneimitteln durch die GKV erfolgt nicht mehr quasi automatisch, sondern wird einer eigenen Überprüfung durch die GKV unterzogen. Im Mittelpunkt steht der zusätzliche Patientennutzen eines Medikaments; er soll im Wesentlichen die Erstattungshöhe bestimmen. Damit dürfte im Prinzip die fortschrittliche Therapie, z. B. für Rheuma-Patienten, nicht beeinträchtigt werden.
Als dritte Maßnahme will die Bundesregierung durch ein Versorgungsgesetz die vorhandenen Versorgungskapazitäten, insbesondere die Vertragsärzte, gleichmäßiger nach festgestelltem Bedarf verteilen. Hier werden Planungsinstrumente (wieder-)belebt, die in den letzten 30 Jahren keine bzw. wenig Wirkung zeigten. Ob mit einer Verfeinerung der bislang unwirksamen Instrumente einer Bedarfsplanung bessere Resultate zu erwarten sind, ist fraglich. Aber auch die vorgesehene mobile Patientenversorgung der Art, dass Ärzte unterversorgte, dünn besiedelte Gebiete aufsuchen, um dort Patienten zu versorgen, muss zumindest aus gesundheitsökonomischer Sicht in Frage gestellt werden. Schließlich ist es unwirtschaftlich, wenn ein Arzt seine knappe Zeit mit Fahrten zu Patienten weiter verkürzt.
Zielführender ist es, wenn Patienten sich zum Arzt begeben. Patientenbesuche, die nur der Kontrolle des Gesundheitszustandes dienen, sollten an Heil-/Hilfsberufe delegiert werden. Generell zweifeln wir an, dass eine „Arzt auf das Land“-Verschickaktion den Arztberuf für junge Menschen attraktiver machen wird. Neben dem Rückfall in den alten Planungsirrglauben gibt es im Versorgungsgesetz auch einige positive Aspekte. Hierzu gehört die Beseitigung der Regelleistungsvolumina für Ärzte in unterversorgten Gebieten und die Unterstützung zukunftsweisender Technologien der Telemedizin.
Insgesamt wird auch diese Reform nur eine begrenzte Wirkungsdauer haben. Noch immer haben die Regierungen keine nachhaltige Antwort auf die demographische Umstrukturierung Deutschlands gefunden. Aus unserer Sicht könnte nur durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit eine nachhaltige Wirkung erzielt werden (s. Abb. 2).
Solange dieser Schritt nicht mutig umgesetzt wird, werden sich die Gesundheitsreformen im Rhythmus der Wahlen wiederholen. Von daher kann auch die nächste Gesundheitsreform schon heute vorhergesagt werden, wie wir dies in Abb. 3 vorgenommen haben.
Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer
Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG)
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