30.06.2011

Neue Versorgungsformen - Selektivvertrag „RheumaAktiv“ nach SGB V §73a zur Behandlung von Patienten mit Rheumatoider Arthritis in Sachsen

Seit Januar 2011 ist in Sachsen ein Selektivvertrag – nach SGB V §73a geschlossen – zwischen der KV Sachsen und der AOK Plus (Sachsen, Thüringen) zur Behandlung von Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) wirksam. Nach SGB V §73a ist garantiert, dass die Vergütung außerhalb der vereinbarten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt wird. Die Krankenkasse strebt an, die Honorarmittel aus Rabattvereinbarungen mit Pharmafirmen bereitzustellen.

Gespräche in Vorbereitung des Vertrages wurden mit den Vertragspartnern seit Mitte des Jahres 2009 geführt. Die Mitglieder des Landesverbandsvorstandes Sachsen im BDRh wurden zu den Arbeitstreffen der Vertragspartner jeweils mit eingeladen. Damit konnten Expertenmeinungen eingebracht werden. Wohlwollend wurden viele dieser Hinweise berücksichtigt. Bei gesellschaftlich definierter unterschiedlicher Interessenlage von Krankenkasse, KV und Ärzten wurden letztlich nicht alle Empfehlungen und Kritikpunkte seitens der Ärzteseite berücksichtigt.

Die wichtigsten Zielsetzungen des Vertrages

Wesentliche Ziele des Vertrages sollen u. a. sein:

  • Weiterentwicklung und Verbesserung der qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung von Patienten mit RA durch Bildung von patientenbezogenen Versorgungsverbunden zwischen Hausarzt und Rheumatologen
  • Frühzeitige Diagnosestellung und Einleitung von Interventionen
  • Arzneimittelmanagement
  • Koordinierung der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln.

Voraussetzungen zur Teilnahme

Teilnehmende Vertragsärzte sind Rheumatologen und Hausärzte. Am Vertrag können Kassenärzte teilnehmen, die Fachärzte für Innere Medizin/Rheumatologie sind, unabhängig ihrer Zulassung im fachärztlichen oder hausärztlichen Versorgungsbereich. Rheumatologen müssen als Voraussetzung jährlich 25 CME-Punkte in der Rheumatologie in zertifizierten, von der Pharmaindustrie unabhängigen Veranstaltungen erwerben.

Eine weitere Voraussetzung ist die Vorhaltung mindestens einer nach Curriculum ausgebildeten Arzthelferin oder einer Arzthelferin mit mindestens 2-jähriger Erfahrung in der Rheumatologie. Hausärzte müssen als Voraussetzung jährlich 6 CME-Punkte in der Rheumatologie in zertifizierten, ebenfalls von der Pharmaindustrie unabhängigen Veranstaltungen erwerben. Voraussetzung seitens der teilnehmenden Versicherten sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, die gesicherte Diagnose der RA und die Unterschrift unter eine Teilnahmeerklärung mit erklärendem Text.

Die teilnehmenden Vertragsärzte müssen für die Dokumentation im Rahmen des Vertrages eine von der AOK Plus zur Verfügung gestellte Software nutzen. Die weiteren technischen Voraussetzungen der Praxis sind im Vertrag in 31 A4-Seiten umfassenden Anlagen formuliert (Praxisausstattung, Technische Anlage).

Für die Überweisung nutzt der Hausarzt neben dem üblichen Überweisungsschein einen Screeningbogen, durch welchen der Verdacht auf das Vorliegen einer RA weitgehend gesichert werden soll. Dabei beschränken sich die hierfür geforderten Angaben auf die Angabe der Anzahl weich geschwollener Gelenke und die Morgensteifigkeit. Damit wurde die bürokratische Belastung für den Hausarzt relativ gering gehalten. Der Rheumatologe gewährleistet einen Untersuchungstermin für die Erstuntersuchung innerhalb eines Zeitraumes von 2-6 Wochen. Im Falle der diagnostischen Sicherung der RA kann der Patient bei Bereitschaft in den Vertrag eingeschrieben werden. Nur in diesem Falle erfolgt auch eine Honorierung laut Vertrag.

Auch Patienten mit etablierter und länger bekannter RA können bei Bereitschaft in den Vertrag aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie bei einem Hausarzt in Behandlung sind, der ebenfalls teilnehmender Vertragsarzt ist.

Weitere Aufgaben des Rheumatologen sind dann u. a.:

  • Leitliniengerechte Therapie
  • Nutzung von Arzneimitteln entsprechenden Rabattverträgen der AOK PLUS
  • Definierte Verlaufskontrolle unter Nutzung etablierter Aktivitäts- und Funktionsscores (DAS28, FFbH, SF-36)
  • Information des Patienten über Möglichkeiten wohnortnaher Selbsthilfe
  • Motivation des Patienten zur Teilnahme an Schulungsprogrammen.

 Weitere Aufgaben des Hausarztes sind u. a.:

  • Nötige Kontrolluntersuchungen zur Überwachung der Therapie.

Befundübermittlungen und Absprachen (z. B. Fallkonferenzen) zwischen Rheumatologen und Hausärzten sind vertraglich definiert.

Die KV Sachsen führt jährlich in jedem Regierungsbezirk Sachsens (Chemnitz, Dresden Leipzig) je eine Fortbildveranstaltungen zum Selektivvertrag RheumaAktiv durch.

Eine Vertragskommission aus je drei Vertretern der KV Sachsen und der AOK Plus überwacht den Ablauf der Behandlungen im Rahmen des RheumaAktiv-Vertrages, sammelt Erfahrungen und entwickelt den Vertrag weiter. Berater (ohne Stimmrecht) sollen je nach Bedarf zu den Beratungen hinzugezogen werden. Eine definierte Evaluation durch ein professionelles Institut ist geplant.

Wie sind die bisherigen Reaktionen der sächsischen Hausärzte und Rheumatologen auf den Selektivvertrag? Auf den ersten Eindruck hin und ohne genaueres Studium des Vertragswerkes entsteht bei vielen Kollegen bedingt durch ein System überdimensionierter und unüberschaubarer Regelwerke, Vorschriften und Informationen eine bürokratielastige Motivationsbarriere. Es haben sich deshalb bisher in Sachsen lediglich 8 Rheumatologen und 131 Hausärzte als teilnehmende Ärzte für den Vertrag eingeschrieben.

Das komplette Vertragswerk ist telefonisch anforderbar bei der AOK Plus unter 03737/790-67125 oder 03737/790-67128. Weitere Angaben zu Mitgliedern und Verträgen finden sich auch auf der Internetseite der KV Sachsen www.kvs-sachsen.de.                                 m

 

Dr. med. Andreas Teich

Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen

im Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.V.

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