02.11.2011

Die wichtigsten Ergebnisse der Mitgliederversammlung in München

Das neue Versorgungsgesetz wird für die Rheumatologen in mehreren Bereichen relevant sein. Besonders zu nennen sind dabei die Schaffung einer neuen Versorgungsebene, und Neuregelungen zur Bedarfsplanung, zu Selektivverträgen, und zur Delegation ärztlicher Leistungen.

Im Anschluss an das Referat von Herrn MdB Jens Spahn beim 6. Kongress des BDRh in Leipzig konnte der  BDRh-Vorstand gemeinsam mit einem Vertreter des VRA-Vorstandes mit ihm die Vorstellungen der Rheumatologie zum Versorgungsgesetz diskutieren.

Weitere Kontakte zur Gesundheitspolitik wurden hergestellt, u. a. im Rahmen einer Anhörung beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und  über die DGRh zu einem Gespräch im BMG. Grundlage war eine vorab erfolgte Abstimmung der Positionen von BDRh, DGRh und VRA über eine gemeinsame Stellungnahme, die unter www.bdrh.de einsehbar ist.

Aktueller Überblick zu den Entwicklungen in der Gesundheitspolitik

Mit Hochdruck arbeitet die BÄK an einer Reform der GOÄ. Der Vorstand vertritt in mehreren Ausschüssen die Positionen der Rheumatologie.

Das AMNOG hat dem IQWiG den Auftrag einer Nutzen-Bewertung von biologischen Medikamenten erteilt. Es ist zu befürchten, dass im Ergebnis neue Restriktionen bei der Verordnung der entsprechenden Präparate entstehen. Der BDRh wird gemeinsam mit der DGRh Stellung beziehen, wenn der Bericht des IQWiG vorliegt.

Der BDRh hat im April 2011 einen Antrag an den Wissenschaftsbeirat des Bundesversicherungsamtes einen Antrag zur Änderung der Datenerhebung zur Ermittlung des Morbi-RSA gestellt. Insbesondere wurde beantragt, die ICD-Kodierung mit Daten zur medikamentösen Versorgung (ATC-Codes) zu verknüpfen, um den Kostenträgern insbesondere für Patienten mit hohen Arzneikosten einen adäquaten Ausgleich zu gewähren.

Ein Zwischenstand zu der Erarbeitung von rheumatologischen Selektivverträgen wurde dargestellt, mit Hinweis auf die Verträge mit den KVen und  der AOK in Brandenburg und Sachsen, sowie Gesprächen mit der TK über einen bundesweiten Strukturvertrag. Der BDRh hat angeregt, im Versorgungsgesetz eine Klausel von Förderung von Selektivverträgen in Höhe von 0,1% der Gesamtvergütung zu verankern.

Nach dem erfolgreichen Projekt zur Förderung von Weiterbildungsassistenten in der internistischen Rheumatologie, welches zwischem dem BDRh und der Fa Wyeth (jetzt Pfizer) durchgeführt wurde, wird – in einer gemeinsamen Initiative von DGRh, BDRh und VRA – ein Folgeprogramm mit mehreren Pharmafirmen verhandelt. Es ist zu erwarten, dass das Projekt spätestens Anfang 2012 beginnen wird.

BDRh-Vorstand wurde bestätigt

Der 7. Kongress des BDRh wird vom 26.-28.April 2012 in Berlin stattfinden. Die Mitgliederzahl ist von 597 auf 608 gestiegen. Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden entlastet, traten dann zurück, und wurden anschließend, mit Ausnahme von Dr. Wiegand Müller-Brodmann, der sich als Kassenwart nicht mehr zur Verfügung stellte, aber weiter dem Vorstand angehört, wiedergewählt. Als neuer Kassenwart wurde Dr. Ludwig Kalthoff, Herne, gewählt.

Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse der BDRh-Mitgliederversammlung am 2. Spetember 2011 im Rahmen des DGRh-Kongresses in München durch Herrn Dr. Ulrich Hinüber als Schriftführer ist im Internet unter www.bdrh einzusehen.                                

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