28.12.2011

Sie fragen – Experten antworten

Thema: Vorschuss Selbstzahler

Frage: Darf ich von Kassenpatienten für Selbstzahler-Leistungen einen Vorschuss verlangen?

Antwort: Diese Frage ist bislang ungeklärt. Die Regelungen der GOÄ kennen die Möglichkeit des Vorschusses nicht. Zwar hat das OLG München zumindest das Vorschussverlangen eines Zahnarztes für Fremdlaborkosten als statthaft angesehen (Urt. v. 11.05.1995 – 1 U 5547/97). Jedoch ist fraglich, ob diese Rechtsprechung auf die GOÄ angewendet werden kann.

Andererseits kann man argumentieren, dass das Fehlen einer Regelung über Vorschüsse gerade kein Verbot bedeute und der Grundsatz der Vertragsfreiheit eine entsprechende Vereinbarung zulasse. Schließlich könne man auch die so genannte Praxisgebühr als eine Arzt Vorschuss bewerten. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass Sie den Vorschuss nur bei Selbstzahlerleistungen erheben wollen. Es handelt sich somit um Leistungen, die nicht unbedingt medizinisch indiziert sind und nur auf Verlangen des Patienten erbracht werden. Hier scheint ein Vorschuss zumutbar zu sein, da keine Notlage ausgenutzt wird. Leider besteht jedoch nach wie vor ein gewisses Restrisiko, so dass ein Vorschussverlangen aus juristischer Sicht nicht bedenkenlos empfohlen werden kann.                                        

Kontaktadresse:
Rechtsanwalt Christian Koller
Kanzlei Tacke Krafft
Am Rindermarkt 3 und 4
80331 München

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