Suche
13.03.2012
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) verschoben
Ursprünglich war geplant, dass alle Arbeitgeber vor der Lohnabrechnung für Januar 2012 die Besteuerungsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch von Servern der Finanzverwaltung abrufen sollten. Die technischen Vorbereitungen für dieses Verfahren werden jedoch nicht rechtzeitig abgeschlossen sein, sodass zunächst wie bisher weiter verfahren werden kann.Das heißt, dass Arbeitgeber die ihnen vorliegenden Besteuerungsmerkmale ihrer Arbeitnehmer zunächst unverändert weiter zugrunde legen müssen. Arbeitnehmer haben Änderungen der Besteuerungsmerkmale – wie bereits 2011 – durch entsprechende Bescheinigungen ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Finanzverwaltung plant nun, mit dem neuen Verfahren erst Anfang 2013 zu beginnen.

