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Integrierte Versorgung - Update zum Strukturvertrag gemäß § 73a SGB V in Brandenburg

Zur Klärung offener Detailfragen wurde ein Beirat aus Mitgliedern der Vertragspartner (AOK und KVBB) sowie Rheumatologen des BDRh gegründet.
Zentrale Ideen zum Vertrag zwischen KVBB und AOK-Nord
Uns war wichtig, dass der Vertrag indikationsübergreifend und explizit nicht auf Frühfälle beschränkt sein sollte. Die wichtigsten Kernelemente sind:
• Indikationsübergreifender Vertrag
- Rheumatoide Arthritis
- Spondyloarthritiden (SpA/PsA)
• Umsetzung moderner Rheumatherapie
- Window of Opportunity (Früharthritissprechstunde)
- Treat-to-target (T2T)
- Tight Control
• Förderung moderner Versorgungsstrukturen
- Fachassistenz (Pflicht bei Teilnahme)
- Sono und Power-Doppler (Pflicht bei Teilnahme)
- Infusionstherapien
- Patientenschulung („StruPi“)
• Vermeidung stationärer Aufenthalte
- Einweisung in Akutkliniken nur nach rheumatologischer Indikationsprüfung
• Bei Nicht-Einweisung: ambulante Betreuung über
Rheumatologen
• Vermeiden von Wartezeiten in der Rheumapraxis
- Keine Doppelvorstellungen beim Facharzt
- Strukturierte Vordiagnostik beim Hausarzt
- Einbindung von Fachassistentinnen
• Vereinheitlichung und Optimierung der Dokumentation
- Standardisierter Rheuma-Pass
- Förderung leitliniengerechter Heil- und Hilfsmittelverordnung
- Eigene Datenbank zur Befunderhebung
Der Vertrag gliedert die Versorgung in drei Ebenen:
• Ebene 1: Hausärzte gemäß § 4 Abs. 3
• Ebene 2: Ambulant tätige Rheumatologen
- a: ohne Infusionsleistungen im Rahmen des Vertrages
- b: mit Infusionseinheit
• Ebene 3: Stationär
(akut und Reha): Zugang nur über Rheumatologen der Ebene 2.
Für alle Ebenen wurden strukturelle Voraussetzungen definiert (z. B. Power-Doppler in der Frühdiagnostik, mindestens eine Fachassistentin in teilnehmenden Praxen) und spezifische Weiterbildungskriterien entwickelt (z. B. Notfalltraining 1x pro Jahr, definierte Anzahl fachspezifischer CME-Punkte pro Jahr für beteiligte Ärzte jeder Versorgungsebene und Infusionsschulungen für Praxispersonal). Alle Weiterbildungsinhalte werden über den BDRh über Sponsorengelder sichergestellt. Weder für Ärzte noch das Praxispersonal entstehen Kosten.
Mittlerweile hat sich der Strukturvertrag in der Versorgungslandschaft Brandenburgs etabliert. Die Teilnehmerzahlen steigen kontinuierlich. Im April waren 1.266 Versicherte, 242 Hausärzte und alle 16 Rheumatologen eingeschrieben. Die Vergütung erfolgt reibungslos im Rahmen der KV-Abrechnung, wobei bis zur Evaluation (über Patientenbefragungen) lediglich 80 % der vereinbarten Beträge zur Auszahlung kommen.
Dr. med. Martin Bohl-Bühler
Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg des
Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V. (BDRh)
Geschäftsstelle:
Ladeburger Str. 17, 16321 Bernau

