Neue Versorgungsformen - Selektivvertrag „RheumaAktiv“ nach SGB V §73a zur Behandlung von Patienten mit Rheumatoider Arthritis in Sachsen
30.06.11
Seit Januar 2011 ist in Sachsen ein Selektivvertrag – nach SGB V §73a geschlossen – zwischen der KV Sachsen und der AOK Plus (Sachsen, Thüringen) zur Behandlung von Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) wirksam. Nach SGB V §73a ist garantiert, dass die Vergütung außerhalb der vereinbarten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt wird. Die Krankenkasse strebt an, die Honorarmittel aus Rabattvereinbarungen mit Pharmafirmen bereitzustellen.
> weiterlesen