Neue Versorgungsformen - Selektivvertrag „RheumaAktiv“ nach SGB V §73a zur Behandlung von Patienten mit Rheumatoider Arthritis in Sachsen

30.06.11 Seit Januar 2011 ist in Sachsen ein Selektivvertrag – nach SGB V §73a geschlossen – zwischen der KV Sachsen und der AOK Plus (Sachsen, Thüringen) zur Behandlung von Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) wirksam. Nach SGB V §73a ist garantiert, dass die Vergütung außerhalb der vereinbarten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt wird. Die Krankenkasse strebt an, die Honorarmittel aus Rabattvereinbarungen mit Pharmafirmen bereitzustellen. > weiterlesen

Selektivverträge in Bayern - Flächendeckende elektronische Dokumentation und Früharthritisdiagnostik verbessern ambulante Versorgung

30.06.11 Die Möglichkeit der Selektivverträge eröffnet neue Perspektiven in der ambulanten Versorgungswelt. Im Folgenden stellen wir die zwei Selektivverträge vor, die der Berufsverband BDRh Bayern mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern seit dem Jahr 2010 etabliert hat. Grundlage und Idee ist es, die verbesserten Diagnosemöglichkeiten und Therapiequalität in die Versorgung einzubringen.> weiterlesen

Gesundheitspolitik: Nach der Reform ist vor der Reform…

30.06.11 Die Gesundheitspolitik in Deutschland und die von ihr initiierten Reformgesetze lassen sich alle auf die sich ständig öffnende Einnahmen-Ausgabenschere in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückführen. Seit mehr als 30 Jahren lässt sich beobachten, dass die Ausgaben in der GKV etwa doppelt so schnell wachsen wie die Einnahmen. > weiterlesen

Versorgungssituation in der Rheumatologie - Bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung

30.06.11 Zu möglichen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kliniken und Rheumatologen im niedergelassenen Bereich, befragten wir im Rahmen der BDRh-Jahrestagung in Leipzig, Herrn Dr. Christoph Straub, Vorstandsmitglied der Rhön-Klinikum AG.> weiterlesen

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