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28.12.2011
Private PKW-Nutzung: 1 %-Regelung rechtens?
Wird ein betrieblicher PKW privat genutzt, ist grundsätzlich ein steuerpflichtiger Nutzungsanteil zu ermitteln. Hierfür wird eine Vereinfachungsmethode angewendet, wobei 1 % des PKW-Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung monatlich zugrunde gelegt wird.Umstritten ist, ob der Bruttolistenpreis den geeigneten Maßstab zur Erfassung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von Firmenwagen darstellt. Begründet werden die Zweifel insbesondere mit den in der Praxis z. T. hohen Rabatten, die Kfz-Händler bei Erwerb eines neuen Fahrzeugs einräumen. Dem Bundesfinanzhof ist jetzt die Frage zur Klärung vorgelegt worden, ob die Bruttolistenpreismethode evtl. zu einem zu hohen Nutzungsanteil führt und ob daher ggf. ein pauschaler Abschlag vom Listenpreis vorzunehmen ist. Bis zu einer Entscheidung des BFH empfiehlt es sich, ggf. betroffene Steuerveranlagungen offenzuhalten und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

