Zusatzleistungen
außerhalb des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen
Knochendichtemessung
Wir führen die Knochendichtemessung in unserer Praxis nach der sogenannten DXA-Methode durch. Die Technik basiert auf Röntgenstrahlung. Die Strahlenbelastung ist aber sehr gering (entspricht ca. 4 h der natürlichen Strahlenexposition oder anders ausgedrückt entspricht der Strahlenexposition von ca. 20 Sekunden Wildwasserkanufahren).
Dieses Verfahren wird vom Dachverband der osteologischen Gesellschaften empfohlen.
Seit 2000 ist die Knochendichtemessung nur noch unter bestimmten Bedingungen eine von der Krankenkasse übernommenen Leistung:
"Anlage A: Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden
[...]
7. Osteodensitometrie bei Patienten, die eine Fraktur ohne adäquates Trauma erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose besteht"
Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien), Deutsches Ärzteblatt 97, Ausgabe 13 vom 31.03.2000, Seite A-865 / B-737 / C-697
Deshalb wird die Messung bei Patienten ohne einen vorbestehenden Knochenbruch, der wahrscheinlich auf eine Osteoporose zurückzuführen ist, als ärztliche Privatleistung durchgeführt.
Wir empfehlen die Knochendichtemessung dennoch durchzuführen, um die Erkrankung behandeln zu können, bevor der Knochenbruch auftritt. Damit kann zumindest das Risiko für den Bruch entscheidend gesenkt
Wer soll eine Knochendichtemessung durchführen lassen?
- Knochenbruch ohne Hochenergieunfall
- Wirbelkörperbruch
- Erkrankungen oder Medikamente (z.B. Prednisolon) mit Knochenmasseverlust
- erhöhtes Sturzrisiko (mehr als 2 Stürze in 6 Monaten)
- sehr niedriges Körpergewicht
Falls Sie wissen möchten, ob diese Risikofaktoren bei Ihnen vorliegen, sprechen Sie bitte mit Ihren Hausarzt oder fragen Sie in unserer Praxis nach dem entsprechenden Fragebogen.
Diese Empfehlungen gelten prinzipiell für Patientinnen nach Ende der Regelblutungszeit. Männern oder jüngeren Frauen kann auch zur Messung geraten werden falls Knochenbrüche bei Bagatellunfällen auftreten oder Erkrankungen/Medikamente, die zu Knochenmasseverlust führen, vorliegen. Die Beurteilung der Meßergebnisse und Entscheidung zur Behandlung sollte dann aber dem mit der Knochendichtemessung vertrauten Arzt überlassen werden.
Eine ungezielte Messung, um die Knochendichte zu wissen (also als sogenannte Screeninguntersuchung) ist nicht sinnvoll.
Die Knochendichtemessung darf nicht bei schwangeren Frauen durchgeführt werden.