ASV Rheuma

– Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung –

 

Seit April 2018 ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für rheumatologische Erkrankungen in Kraft getreten. Somit können niedergelassene sowie am Krankenhaus tätige Rheumatologen Anzeigen bei den Erweiterten Landesausschüssen stellen. Voraussetzung dafür ist die Zusammenstellung eines interdisziplinären Behandlungsteams aus verschiedenen Fachgruppen. Ausführliche Hinweise zur Teambildung, zur Vorbereitung einer ASV-Anzeige sowie zur Arbeit in der ASV finden Sie bei unserem Kooperationspartner Bundesverband ASV unter www.bv-asv.de. Wir sind Mitglied im Bundesverband ASV.

 

Informationsunterlagen und Medien

  • Der ASV-Praxischeck
  • Broschüre für zuweisende Kolleginnen und Kollegen
  • Zuweiserformular ASV Rheumatologie
  • Musterpräsentation mit Überblick und speziellen Infos zur ASV Rheuma
  • Wegweiser für kooperierende Ärzte
  • Wegweiser für Patienten und Angehörige zur ASV Rheumatologie
  • Individualisierte Version zur Vorstellung Ihres ASV-Teams/Ihrer Praxis

Zu den Unterlagen…

Rechtsgrundlagen zur ASV

§ 116b SGB V: Dieser Paragraph stellt die Rechtsgrundlage für die ASV dar.

ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Diese regelt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer ASV-Teilnahme. Die indikationsspezifischen Kriterien für die Rheumatologie sind in den Konkretisierungen Rheuma für Erwachsene sowie Rheuma für Kinder / Jugendliche festgelegt.

ASV-Abrechnungsvereinbarung: Sie legt Details zur technischen Umsetzung der Abrechnung der ASV-Leistungen gegenüber den Krankenkassen fest. Relevant ist sie vor allem für Krankenhäuser sowie für Vertragsärzte, die sich gegen eine Beauftragung ihrer KV als Dienstleister entscheiden.

Filterbarer ASV Appendix

Als Service haben wir für Sie einen filterbaren Appendix inklusive Anleitung, sodass Sie schnell einen Überblick darüber erhalten, welche Ziffern für eine Fachgruppe abrechenbar sind. Das könnte ggf. für die Ansprache von Teammitgliedern hilfreich sein.

Diesen Service finden Sie im BDRh Mitgliederbereich.

Nützliche Links und Quellen

Behandlungsumfang im Excelformat: Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Behandlungsumfang, d.h. den Ziffernkranz der abrechenbaren Leistungen, als Exceldateien. Diese lassen sich durchsuchen und filtern.

Informationen der KBV: Die KBV stellt umfassende Informationen zur ASV sowie eine Informationsbroschüre auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Informieren Sie sich im Detail über die ASV in der Rheumatologie.