ASV BEFRAGUNG

Gehören Sie zu den Ärzt*innen, die auch (noch) nicht an der ASV teilnehmen? Dann möchten wir Sie herzlich einladen an der Umfrage des WINHO (Wissenschaftliches Institut der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen) teilzunehmen! Im Rahmen eines Projekts soll der aktuelle Stand der ASV-Umsetzung sowie Gründe für die Teilnahmebereitschaft von Leistungserbringer*innen untersucht werden. Besonders interessiert uns daher, warum Sie (bislang) nicht an der ASV teilnehmen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und den Online-Fragebogen ausfüllen:

ASV-Befragung (winho.de)

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Teilnahme!

 


RECHTSGRUNDLAGEN ZUR ASV

§ 116b SGB V: Dieser Paragraph stellt die Rechtsgrundlage für die ASV dar.

ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Diese regelt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer ASV-Teilnahme. Die indikationsspezifischen Kriterien für die Rheumatologie sind in den Konkretisierungen Rheuma für Erwachsene sowie Rheuma für Kinder / Jugendliche festgelegt.

ASV-Abrechnungsvereinbarung: Sie legt Details zur technischen Umsetzung der Abrechnung der ASV-Leistungen gegenüber den Krankenkassen fest. Relevant ist sie vor allem für Krankenhäuser sowie für Vertragsärzte, die sich gegen eine Beauftragung ihrer KV als Dienstleister entscheiden.

INFORMATIONSUNTERLAGEN UND MEDIEN

  • Der ASV-Praxischeck

  • Broschüre für zuweisende Kolleginnen und Kollegen

  • Zuweiserformular ASV Rheumatologie

  • Musterpräsentation mit Überblick und speziellen Infos zur ASV Rheuma

  • Wegweiser für kooperierende Ärzte

  • Wegweiser für Patienten und Angehörige zur ASV Rheumatologie

  • Individualisierte Version zur Vorstellung Ihres ASV-Teams/Ihrer Praxis

Zu den Unterlagen…

 

NÜTZLICHE LINKS UND QUELLEN

Behandlungsumfang im Excelformat: Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Behandlungsumfang, d.h. den Ziffernkranz der abrechenbaren Leistungen, als Exceldateien. Diese lassen sich durchsuchen und filtern.

Informationen der KBV: Die KBV stellt umfassende Informationen zur ASV sowie eine Informationsbroschüre auf ihrer Webseite zur Verfügung.

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