Gute Resultate des Versorgungsvertrags mit der Barmer

Zum 1. April 2020 konnte der Vertrag zur Besonderen Versorgung in der Rheumatologie (BV-Vertrag Rheuma) zwischen der BARMER und der BDRh Service GmbH auf weitere Regionen erweitert werden. Neben Hessen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist eine Teilnahme nun auch in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie im Saarland möglich.

Grundlage für die Erweiterung waren die Ergebnisse einer BARMER-internen Auswertung des Vertrages für die Jahre 2016 bis 2018. Die Vertragsregionen wurden auf PLZ-Ebene anhand des Kriteriums definiert, dass mindestens 20 % des rheumatologischen Versorgungsanteils durch am Vertrag teilnehmende Rheumatologen erbracht wird. Dadurch wurden auch weitere Wege der Patienten mit einbezogen. Versicherte, die in einem Jahr bei einem am Vertrag teilnehmenden Rheumatologen behandelt wurden, wurden für dieses Kalenderjahr unabhängig von einer tatsächlichen Vertragsteilnahme der Interventionsgruppe (IG) zugeordnet.

Zum einen wurden die spezifischen Leistungsausgaben betrachtet. Zu diesen zählten alle der Rheuma-Diagnose zuzuordnenden Ausgaben aus dem Bereich stationäre Aufenthalte, ambulante Versorgung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankengeld. Im Jahr 2015 starteten Patienten aus der IG und Kontrollgruppe (KG) mit einem annähernd identischen Ausgabenniveau. Von 2015 auf 2016 blieben die Ausgaben in der IG fast unverändert, während in der KG ein Anstieg zu verzeichnen war. Der Effekt beruhte im Wesentlichen auf einer deutlichen Steigerung von Biologika-Verordnungen in der KG. Von 2016 auf 2017 wiesen beide Gruppen eine Steigerung auf. Die Steigerung in der IG übertraf dabei die in der KG leicht, das niedrigere Niveau der Leistungsausgaben in der IG konnte aber dennoch gehalten werden.

Von 2017 auf 2018 konnte in der IG sogar ein Rückgang der Leistungsausgaben verzeichnet werden, was durch einen Rückgang der Biologika-Verordnungen (DDD je Patienten) verursacht wurde. In der KG hingegen war ein leichter Anstieg der Leistungsausgaben zu verzeichnen. Bei der Biosimilarquote wiesen Patienten der IG zu Beginn bereits ein deutlich höheres Niveau auf. Der Biosimilaranteil stieg in der KG stärker als in der IG, jedoch nicht stark genug, um das Niveau der IG zu erreichen. Besonders auffällig war die durchgängig nur halb so hohe Anzahl von spezifischen Krankenhausfällen bei IG-Patienten.

Die Auswertungen der BARMER zeigen, dass Versorgungsverträge auch das Potenzial für weiterführende Versorgungsanalysen haben. Im nächsten Schritt wäre eine Einbeziehung medizinischer Daten in die Erfolgsmessung zu diskutieren, um den Blick von der primären Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch stärker auf Versorgungsziele zu lenken. Der BDRh möchte daher nochmal für einen Vertragsbeitritt werben. Rheumatologinnen und Rheumatologen in den Vertragsregionen, die sich für eine Teilnahme interessieren, finden weitere Informationen unter www.bdrh.de.