Modulares Versorgungsmodell für die Rheumatologie
Der Vertrag „RheumaOne“ besteht aus mehreren Modulen, und kann perspektivisch auch um weitere Module ergänzt werden. An RheumaOne nehmen ca. 35 Krankenkassen teil.
Das Modul 1 „Arzneimittel Rheuma“ fördert eine wirtschaftliche Verordnungsweise und sieht eine Zusatzvergütung für den erhöhten Beratungsaufwand bei einer Neueinstellung oder Umstellung vor. Das Modul 1 wird bundesweit umgesetzt und es nehmen folgende Krankenkassen daran teil.
Das Modul 2 „Versorgungslandschaft Rheuma“ fördert Leistungen zusätzlich zur Regelversorgung und damit eine intensivere Betreuung des Patienten. Dieses Modul wird derzeit in Bayern, Brandenburg, Berlin, Hessen und Nordrhein angeboten. Neben der Techniker Krankenkasse nehmen die Mobil Krankenkasse, die pronova BKK, die R+V BKK, die hkk, die HEK sowie die KKH teil.
Im Modul 3 „Transition“ wird die Überleitung von Kindern und Jugendlichen mit Rheuma in die Erwachsenenmedizin gefördert. Auch dieses Modul ist derzeit in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein umgesetzt und es nehmen die Krankenkassen aus dem Modul 2.
Nur die Techniker Krankenkasse bietet mit dem Modul 4 „Arzneimittelcoach“ ihren Versicherten auf Wunsch eine ergänzende Beratung zur Arzneimitteltherapie an. Eine Teilnahme der Ärzte und eine entsprechende Vergütung sind nicht vorgesehen.
Alles Wesentliche zum Vertrag erfahren Sie im Vertragssteckbrief.
Einheitliche Vertrags-Infrastruktur
RheumaOne nutzt wie bei allen unseren Verträgen eine zentrale Abrechnungsstelle und die Abrechnungssoftware RheumaSelekt. Für die Dokumentation wird die Rheuma-IT RheDAT verwendet.
Persönlicher Service
Wir begleiten Sie beim Beitritt
Wir möchten Sie bei einem Vertragsbeitritt bestmöglich unterstützen.
Bei Fragen steht Ihnen der Kundenservice der richter care consulting GmbH unter Telefon 0221 – 17055336 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Teilnehmende Krankenkassen
Umsatzrechner
Schätzen Sie das Umsatzpotenzial Ihrer Praxis durch die Selektivverträge mit unserem Umsatzrechner (Excel) ab.
Vertragsänderungen zum 01.10.2021
Um die geänderten Rahmenbedingungen, u.a. die Festbetragsregelung für die TNF Alpha Inhibitoren, zu berücksichtigen, wurde RheumaOne zum 01.10.2021 weiterentwickelt. In dem Zuge wurde der Vertrag auch vereinfacht. Mehr erfahren Sie im Mitgliederbereich.
Alle Details finden Sie auf der FAQ-Seite zu RheumaOne, die Vertragsunterlagen finden Sie im internen Bereich für Mitglieder unter Versorgungsverträge.
Vergütung im Modul 1 und Modul 2:
Modul 1
Ihr Vorteil bei einer Teilnahme
Insgesamt 31 Krankenkassen, Marktanteil im bundesweiten Durchschnitt ca. 37 %. Vergütung zusätzlich zur Regelversorgung oder der Versorgung in der ASV:
- Durchschnittlich werden durch die teilnehmenden Rheumatologen pro eingeschriebenem Patient 27,24 € zusätzlich pro Quartal abgerechnet
- Die zusätzlich abgerechnete Vergütung liegt zwischen 25,00 € und 55,00 €
- Laut Vergütungstabelle können im Quartal bis zu 40,00 € (+ 15,00 € Ampelbonus) abgerechnet werden
Beispiele
Für einen Patienten, der bei einer Deeskalation betreut wird, können 25,00 € abgerechnet werden. Wird die Ampelquote (Wirtschaftlichkeit) erreicht, kommen 15,00 € hinzu.
Für einen Patienten, der auf ein neues Medikament (TNF-α-Inhibitor) eingestellt wird, können 40,00 € (+ 15,00 € Ampelbonus) abgerechnet werden.
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Modul 2
Ihr Vorteil bei einer Teilnahme
Teilnehmende Krankenkassen: Techniker, pronova BKK, Mobil Krankenkasse und die R&V BKK, Marktanteil im bundesweiten Durchschnitt ca. 17 %. Vergütung zusätzlich zur Regelversorgung oder der Versorgung in der ASV (nach EBM)
- Durchschnittlich werden pro Patient 19,71 € zusätzlich pro Quartal abgerechnet
- Die zusätzlich abgerechnete Vergütung liegt zwischen 10,50 € und 40,50 € pro Patienten
Beispiel
Für einen Patienten, bei dem eine Eingangsdiagnostik durchgeführt wird und der an einer Einheit einer strukturierten Patientenschulung teilnimmt, werden 55,50 € vergütet. Werden die Wirtschaftlichkeitsquoten erreicht, steigt die Vergütung auf 92,50 €.
Für einen Patienten, der durch eine Rheumatologische Fachassistenz mitbetreut wird und der einen akuten Krankheitsschub erleidet, beträgt die zusätzliche Vergütung 28,50 €. Bei Erreichen der Wirtschaftlichkeitsquoten werden 47,50 € vergütet.
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WICHTIG: Für die Teilnahme am Vertrag ist die Nutzung von RheDAT als QS-Software verpflichtend.