– Fragen & Antworten –
1. Was ist RheumaOne?
RheumaOne ist ein modular aufgebauter Versorgungsvertrag mit der Techniker Krankenkasse und weiteren Kassen. In ihm wurden die früheren Verträge TK-BDRh-Arzneimittelvertrag und Versorgungslandschaft Rheuma zum 1.1.2020 zu einem Vertrag zusammengefasst. Das Ziel ist, die Infrastruktur und Prozesse für alle Verträge des BDRh zu vereinheitlichen – für weniger Aufwand in den Praxen.
2. Wie ist RheumaOne aufgebaut?
RheumaOne besteht aktuell aus fünf Modulen. Einige Module werden bundesweit angeboten, einige nur in bestimmten Regionen. In jedem Modul sind bestimmte Versorgungsinhalte umfasst. Eine Vertragsteilnahme der Rheumatologen ist an mehreren Modulen möglich, sofern sie in der entsprechenden Region angeboten werden. Für das Modul 4 ist keine Einschreibung des Arztes erforderlich.
3. Welche Ärzte können teilnehmen?
Die Teilnahme ist grundsätzlich modulbezogen möglich und hängt vom Tätigkeitsort (Region s. Ziffer 5.) sowie weiteren Kriterien ab. Teilnehmen können Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie (Fachgruppe 31), Kinder- und Jugendärzte mit Zusatzbezeichnung Rheumatologie (Facharztgruppe 40), zugelassene medizinische Versorgungszentren gemäß § 95 Abs. 1 SGB V sowie Ambulanzen die zur ambulanten Versorgung schwerer Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen (Facharztgruppe 31) nach § 116 sowie §§ 117ff. SGB V ermächtigt sind. Am Modul 1 Arzneimittel können auch hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie teilnehmen.
4. Seit wann gilt der Vertrag?
Seit 01.01.2020
5. Wo gilt der Vertrag?
Das Modul 1 -Arzneimittel Rheuma- , das Modul 4 -TK-ArzneimittelCoach- und das Modul 5 – eRezept gelten bundesweit.
Die Module 2 -Versorgungslandschaft Rheuma- und 3 -Transition Rheuma- gelten in den folgenden KV-Regionen:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein
Maßgeblich ist der Vertragsarztsitz des Arztes; dazu zählen die Hauptniederlassung, die Zweigniederlassung sowie eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft gem. § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV.
6. Für welche Krankenkassen gilt RheumaOne?
Die Module 1-3 von RheumaOne sind für den Beitritt weiterer Krankenkassen geöffnet.
Welche Krankenkassen welchem Modul beigetreten sind, entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulbeschreibungen im internen Bereich.
7. Welche Leistungen können abgerechnet werden?
Die genauen Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulbeschreibungen im internen Bereich. Bei allen Leistungen aus RheumaOne handelt es sich ausschließlich um extrabudgetäre, nicht bereinigungswirksame Leistungen.
8. Wer organisiert meine Teilnahme?
Zuständig ist der Unterauftragnehmer der BDRh Service GmbH, die richter care consulting GmbH, Im Zollhafen 12, 50678 Köln.
9. Wie erfolgt die Abrechnung?
Sie rechnen quartalsweise mit der Helmsauer Curamed Managementgesellschaft für Selektivverträge GmbH, Dürrenhofstraße 4, 90402 Nürnberg (HCMS) über die Software Rheuma Selekt (Helmsauer Care Manager) ab. Die Krankenkassen erhalten eine Abrechnungsdatei sowie einen Rechnungsbrief gemäß § 295 Abs. 1b SGBV von HCMS.
10. Wo finde ich die Vertragsunterlagen?
Die Vertragsunterlagen sind auf der Homepage des BDRh (Interner Bereich) und der Webseite der richter care consulting GmbH verfügbar.
11. Wenn ich Rückfragen zum Vertrag habe, an wen kann ich mich wenden?
richter care consulting GmbH
nicole.richter(at)richtercareconsulting.de
Telefon 0221 – 17055336
Die Techniker
Dst-Beratung-Arzneimittel(at)tk.de