Von mehreren Seiten hat uns die Rückmeldung erreicht, dass die Ampel-Quote im Versorgungsvertrag schwer erreichbar ist, wenn eine leitliniengerechte Therapie durchgeführt wird. Denn gerade in der 2nd oder 3rd Line stehen in einigen Indikationen keine wirtschaftlichen „grünen“ Therapieoptionen zur Verfügung. Wir haben dieses Problem mit der BARMER besprochen und uns in sehr konstruktiven Gesprächen auf eine Senkung der Ampel-Quote verständigt. Die Anpassung gilt ab 1.1.2023. Wir hoffen, damit die Teilnahme am BARMER-Vertrag weiter erleichtert zu haben und würden uns freuen, wenn diese Änderung ggf. weitere Praxen zu einer Einschreibung motiviert.
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