Frage:  Ist nach dem neuen Gesellschaftsrecht auch für Ärzte eine GmbH und Co KG möglich?

Antwort: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden sowohl die offene Handelsgesellschaft (OHG) als auch die Kommanditgesellschaft (KG) – und damit auch die GmbH & Co. KG – für die freien Berufe geöffnet. Hierdurch besteht die Möglichkeit für Gesellschaften eine weitreichende Haftungsreduzierung der Gesellschafter zu erreichen. Anders als bei Partnerschaftsgesellschaften ist die Haftung dann nicht nur auf berufliche Fehler beschränkt, sondern auch für alle anderen Verbindlichkeiten (Miete, Gehälter, Leasingraten etc). Dies wäre vor allem für Ärzte aus Bundesländern interessant, in denen eine GmbH für Gemeinschaftspraxen verboten ist (z.B. Bayern). Ärzte, die mit dieser Gesellschaftsform liebäugeln, müssen sich aber noch gedulden, da diese Möglichkeit berufsrechtlich für Ärzte (noch) nicht umgesetzt wurde.

ältere Beiträge