Frage: Aufgrund eines Lagerungsfehlers unsererseits sind unsere Impfstoffe kaputt gegangen. Wir haben daraufhin nochmals Impfstoffe angeschafft. Die Kassen regressieren nun gegen uns, weil die Ersatzbeschaffung unwirtschaftlich sei. Ist das zutreffend?

Antwort: Ja, Sie sind zur Regresszahlung verpflichtet. Das Bundessozialgericht sieht die Ersatzbeschaffung quasi als unwirtschaftlich an, weil der Ersatzverordnung kein Nutzen gegenüberstehe. Der Schaden der Krankenkassen bestehe darin, dass diese erneut für Impfstoffe zahlen müssten, nachdem die zuvor bereits verordneten und von den Krankenkassen bezahlten Impfstoffe vernichtet wurden, ohne dass sie den Versicherten zugutegekommen seien. Dies gilt zumindest für die Ersatzbeschaffung von Impfstoffen, die aufgrund eines Lagerungsfehlers, der durch von der Praxis zu verantworten ist, erforderlich wird.

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