Der G-BA hatte bei der letzten jährlichen Aktualisierung der ASV-Appendizes den Ziffernkranz für die ASV Rheuma um die evaluierte Patientenschulung ergänzt. Dieser Beschluss ist im September in Kraft getreten, somit kann eine strukturierte und evaluierte Patientenschulung nun in der ASV Rheuma abgerechnet werden. In einem ersten Schritt wird dafür auf die GOÄ zurückgegriffen. Aus unserer Sicht ist die GOÄ 20 (Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer min. 50 Minuten)) dafür die zutreffende Position. Sie ist mit 6,99 EUR je Sitzung dotiert und kann mit 1,5-fachem Satz angesetzt werden.

Technisch gehen Sie bei der Abrechnung folgendermaßen vor:

  • Nutzen Sie die Pseudo-GOP, die Sie in Anlage 5 der ASV-Abrechnungsvereinbarung finden (https://www.kbv.de/media/sp/ASV-AV_Anlage_5.pdf). Diese ASV-Abrechnungsvereinbarung ist gerade in Abstimmung auf Bundesebene, vorgesehen ist die Ziffer 88524 mit Gültigkeit ab dem 19.09.2023.
  • Unter der Sachkostenbezeichnung (Feldkennung 5011) tragen Sie die GOÄ-Ziffer ein.
  • Im Feld Sachkosten (Feldkennung 5012) fügen Sie den Eurobetrag ein, der sich ergibt  (also 10,49 EUR)

In einem zweiten Schritt wird im EBM-Kapitel VII (Abschnitt 50 / 51) durch den Bewertungsausschuss eine neue EBM-Ziffer geschaffen. Dies ist in der Regel nach spätestens sechs Monaten der Fall. Ab diesem Zeitpunkt setzen Sie diese Ziffer an und rechnen nicht mehr nach GOÄ ab.
Wir werden Sie über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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