Empfehlungen zur Privatabrechnung

 

 

Empfehlung für die GOÄ-Abrechnung der Erstvorstellung

Für die privatärztliche Abrechnung der Erstvorstellung eines Patienten / einer Patientin haben wir eine Empfehlung zum Steigerungsfaktor erstellt, die wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung stellen würden. Für die Erhebung des Ganzkörperstatus kann bei Vorliegen von Besonderheiten der Steigerungsfaktor von 3,5 und damit der Höchstsatz angesetzt werden. Dennoch sollte im Hinblick auf eine rechtssichere Abrechnung berücksichtigt werden, dass die Überschreitung des Regelsatzes in der gegenüber dem Zahlungspflichtigen erstellten Rechnung auf die einzelne Leistung bezogen (also hier die Erhebung des Ganzkörperstatus) verständlich und nachvollziehbar begründet werden muss (§ 12 Abs. 3 Satz 1, HS 1 GOÄ). Darauf möchten wir explizit nochmal hinweisen. Da die Begründung immer anhand der einzelnen abgerechneten Leistung und auf den Behandlungsfall bezogenen nach den Bemessungskriterien des § 5 Abs. 2 S. 1 GOÄ (Schwierigkeitsgrad, besonderer Zeitaufwand oder außergewöhnliche Umstände der Leistungserbringung) erfolgen muss, empfehlen wir, diese Bemessungskriterien auch in der Patientendokumentation festzuhalten. Damit sind die abrechnenden Ärzte bei Rückfragen von Patient:innen oder privaten Kostenträgern gut gewappnet.

Offizielle Empfehlung des BDRh

BDRh Geschäftsstelle

Sonja Froschauer
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