28.09.2011

Neu! Stellungnahme des BDRh und des VRA zur Anfrage der SPD-Fraktion. "Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen“

Stellungnahme des BDRh und des VRA zur Anfrage der SPD-Fraktion. "Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen“

Stellungnahme
des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e. V. und des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V. zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen“

Die Anfrage der SPD-Fraktion, die sehr zielgenau die Hintergründe und evtl. Maßnahmen für die bestehenden Versorgungsdefizite bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen erfragt, wird seitens des BDRh in besonderem Maße begrüßt.

Im Folgenden wird detailliert auf die Antwort der Bundesregierung eingegangen:

Zur Vorbemerkung der Bundesregierung:

- die Einteilung chronisch-entzündlicher Rheumaformen und die von der Bundesregierung genannten Zahlen zur Epidemiologie entsprechen dem wissen-schaftlichen Stand

- der BDRh-Vorstand war am Projekt „ Gute Versorgung von Anfang an“ der Deutschen Rheumaliga e. V., ebenso wie der Hausärzteverband und die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie mit hohem persönlichem Engagement beteiligt. Leider führten Probleme bei der Akzeptanz der zu schulenden Hausärzte für die umfängliche 4- stündige Fortbildung und die fehlende Bereitschaft des Institutes für hausärztliche Fortbildung, eine entsprechende Korrektur und Verschlankung der Schulungsmodule mitzutragen, dazu, dass das Projekt über das Jahr 2007 hinaus nicht weitergeführt wurde.  Über die Schulungen wurden bei im Mittel 12 Teilnehmern und nicht mehr als 20 Schulungen pro Jahr nur ein Bruchteil der Hausärzte bundesweit erreicht. Eine relevante Verkürzung des Zeitraumes bis zur fachärztlichen Behandlung eines chronisch-entzündlich rheumatisch Erkrankten, wie in der Antwort der Bundesregierung postuliert wurde, war hierdurch nicht zu erwarten. Die im Jahre 2008 mit 1.1 Jahren im Vergleich zu 2004 (1.6 J) etwas kürzere aber bei weitem noch unzureichende Dauer zwischen Krankheitsmanifestation und  Erstbehandlung (Daten der Kerndokumentation des DRFZ)  dürfte in erster Linie infolge der Jahr für Jahr langsamen Zunahme der Zahl der in der ambulanten Versorgung tätigen Fachärzte/innen für Innere Medizin und Rheumatologie eingetreten sein (Zahlen der KBV s. Anlage) sowie der Empfehlungen von DGRh und BDRh an die Rheumatologen/innen, möglichst umfänglich Früharthritis-Sprech-stunden einzurichten.

- Zur Rolle der Regionalen Kooperativen Rheumazentren in der Versorgung:
Die anfängliche finanzielle Unterstützung von 30 „Regionalen Kooperativen Rheumazentren“ 1992 war sehr begrüßenswert. Mittlerweile besteht diese Förderung bereits seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr. Infolgedessen haben sich nur wenige Zentren als Kristallisationspunkt von Fort- und Weiterbildung  für Hausärzte und Rheumatologen nachhaltig etablieren können und leisten damit einen indirekten Beitrag zur Versorgung. Eine eigene Versorgungsstruktur geht jedoch von keinem dieser Zentren aus. 

- Die sehr begrüßenswerte Förderung der Kerndokumentation durch das BMG und nachfolgend durch das BMBF und damit der Abbildung von Krankheitslast, Krankheitsaktivität, Gesundheitsökonomie, Arzneimittelversorgung und Zugang zur Versorgung bei chronisch-entzündlich rheumatischen Erkrankungen ist wie dargestellt 2007 ausgelaufen. Infolgedessen nehmen nur noch 18 Einrichtungen aus Praxis und Klinik an der Kerndokumentation, die über einen Industriefond gefördert wird, teil. Eine dauerhafte Fortführung der Kerndokumentation über den Industriefond ist  leider nicht gesichert.

 Zu Frage

1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Prävention, die Diagnostik und die Therapie rheumatischer Erkrankungen zu verbessern und so Erkrankungen so früh wie möglich zu erkennen, Krankheitsfolgen und Folgekrankheiten zu verhindern oder zu mindern und den Erhalt der Erwerbsfähigkeit von Rheuma-Patienten zu fördern?

und

2. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergreifen?

-  die Aussagen der Bundesregierung zu den leider begrenzten Möglichkeiten der Primärprävention (Nikotinabusus) sind zutreffend

- die Beeinflussung rheumatischer  Erkrankungen und  die im Vergleich zu anderen rheumatischen Erkrankungen eher begrenzte positive Beeinflussung entzündlich-rheumatischer Erkrankungen durch Bewegungsangebote ist Thema  auch einer in Kürze beginnenden Initiative der Deutschen Rheumaliga e.V., die auch vom BDRh, VRA  und der DGRh unterstützt wird.

- Zur Frage: Welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden, die Erkrankungen so früh wie möglich zu erkennen, Krankheitsfolgen und Folgekrankheiten zu verhindern oder zu mindern und den Erhalt der Erwerbsfähigkeit von Rheuma-Patienten zu fördern, wurde

1. von der Bundesregierung auf die Möglichkeit der Krankenhausbehandlung hingewiesen – diese ist allerdings für die Versorgung von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen in der Regel nur bei erheblichen krankheitsbedingten oder medikamenten-assoziierten Komplikationen und zusätzlicher erheblicher Morbidität erforderlich

2. auf die Möglichkeit einer Rehabilitation bei drohender Erwerbsfähigkeit hingewiesen.
– Es ist gerade das Ziel einer modernen Leitlinien-orientierte Therapie, eine drohende Erwerbsfähigkeit zu vermeiden. Die ambulante oder stationäre Rehabilitation greift hier zu spät.

3. auf  die Möglichkeit von Patientenschulungsmaßnahmen  nach §43 Absatz 1 Nr. 2 SGBV hingewiesen.
–  Mit Ausnahme eines Selektivvertrages nach §73a in Brandenburg zwischen der AOK und der KV Brandenburg ( seit 01.01.2011) werden von den Krankenkassen keine Patientenschulungsmaßnahmen in der Rheumatologie gefördert. Nach §43 existiert bundesweit keine vertragliche Regelung mit den Krankenkassen zur Patientenschulung in der Rheumatologie.

Seit 1992 gibt es für verschiedenste Indikationen eine Team-orientierte Patientenschulung der DGRh und der Deutschen Rheumaliga und seit 2010 eine Patientenschulung/ Patienteninformationssystem Rheumatoide Arthritis von DGRh, BDRh und Deutsche Rheumaliga das den Vorgaben und Bedürfnissen der ambulanten Versorgung Rechnung trägt.

4. auf  die Verbesserung der Versorgungsbedingungen auch von Rheuma-Patienten durch die letzte Gesundheitsreform hingewiesen.

5. – Bisher hatte  keine Gesundheitsreform einen erkennbaren gesonderten Anteil an der Verbesserung der Versorgung, der Früherkennung etc. rheumatischer Erkrankungen.

6. auf weitere Reformen in dieser Legislaturperiode hingewiesen, die dem Ziel einer Sicherung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung dienen.

Der Referentenentwurf des BMG führt tatsächlich eine Reihe von Gesetzes-änderungen auf, die geeignet erscheinen, auch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Rheuma-Patienten anzustoßen (Stellung-nahme des BDRh, des VRA und der DGRH zum Referentenentwurf s. Anlage).

Es ist dies vor allem der neue Versorgungsbereich spezialärztliche Versorgung, der einen leichteren Zugang zur ambulanten Versorgung sowohl für Niedergelassene  als auch für Klinikärzte erwarten lässt, und der über den Wegfall von  Bedarfszulassung, Fallzahl und Leistungsbegrenzungen keine Versorgungshemmnisse wie im bestehenden System  aufbaut.

Budgetierung von Fallzahl und Leistungskappung, Pauschalierung über RLV/QZV, Zugangsbeschränkungen über die bestehende Zulassungssperre in der Rheumatologie, die nur über im Einzelfall eine häufig nicht realisierbare Sonderbedarfszulassung überwunden werden kann,  konterkarieren derzeit eine Verbesserung der rheumatologischen Versorgung zusätzlich zur mangelnden Zahl an Rheumatologen.  

Die vorgesehene Qualitätsorientierung des  Zuganges zu dieser Versorgung ist der richtige Weg.

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen entstehen?                                                                                                            

- Antwort: „Der Bundesregierung liegen über die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen entstehen, keine Erkenntnisse vor.“

- Vom Deutschen Rheumaforschungszentrum (1) wurden im Rahmen der Kerndoku-mentation, und von anderen Autoren (2) wurden ausführliche Untersuchungen zur Kostensituation bei chronisch- entzündlich rheumatischen Erkrankungen vorgenommen. In einer Studie  (2) waren die indirekten Krankheitskosten wie Frühberentung und Arbeitsunfähigkeit im Focus.

- Ein Ergebnis dieser Untersuchungen ist, dass eine Abhängigkeit der Krankheitskosten  vom Funktionsstatus der Erkrankung besteht, d.h. je schlechter der Funktionsstatus umso höher liegen die Krankheitskosten.

- Diese liegen für die direkten Krankheitskosten bei rheumatoider Arthritis im Mittel bei 5.000 Euro/Jahr, für die indirekten Krankheitskosten im Mittel bei 10.000 Euro/Jahr und können auf bis zu 40.000 Euro/Jahr und mehr bei schlechtem Funktionsstatus ansteigen.

- Trotz der erheblichen  Steigerung der Arzneimittelkosten durch die Biologica (ca. 23.000 Euro Jahrestherapiekosten) sind die direkten und indirekten Krankheitskosten bei rheumatoider im Rahmen der gesundheitsökonomischen Erhebung der Kerndokumentation (20 Einrichtungen mit mehreren Tausend Patienten)  zwischen den Jahren 2002 und 2008 nicht gestiegen.  Gründe waren in erster Linie die deutlich rückläufigen Kosten für Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit und für die stationäre Versorgung. Wegen der im Mittel relativ hohen  Krankheitsdauer  (ca. 10 J) des untersuchten Patientenkollektives waren Kostenreduktionen bei der Frühberentung nicht in relevantem Umfang zu beobachten. Frühberentungen erfolgen i. der Regel innerhalb der ersten 3 Krankheitsjahre. Relevante gesundheitsökonomische Auswirkungen durch einen Rückgang der Frühberentungen bei verbesserter Versorgung sind daher insbesondere  bei Patienten mit kurzer Krankheitsdauer ( < 1Jahr) zu erwarten. Bei Remissionsraten um 50 % unter Leitlinien-orientierter, frühzeitiger Versorgung von Patienten mit früher rheumatoider Arthritis, ist mit einem erheblichen Rückgang  der Frühberentung zu rechnen. 

4. Wie viele internistische Fachärztinnen und -ärzte mit der Facharzt/ Schwer-punktbezeichnung Rheumatologie praktizieren in den Planungskreisen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen?
In wie vielen Planungsbereichen wird das Verhältnis von mindestens einem internistischen Rheumatologen auf 50 000 erwachsene Einwohner erreicht?       

- Die in Anlage 1 der  Antwort der Bundesregierung gewählte Darstellung  der Verhältniszahlen von Rheumatologen pro 50.000 erwachsenen Einwohnern aufgeteilt nach Planungsbereichen zeigt sehr deutlich die bestehende bundesweite Unterversorgung auf.  Nur in 9 von 267 Planungsbereichen wurde ein Verhältnis von mehr als 1 Rheumatologen pro 50.000 erwachsene Einwohner erreicht.                                                                                                             

Bei genauerer Betrachtung, z.B. im Planungsbereich Erlangen-Stadt der mit 4 Rheumatologen auf 82.830 erwachsenen Einwohnern eine gute Versorgungs-dichte mit 2.28 Rheumatologen je 50.000 Einwohner vorzuweisen scheint, zeigt sich jedoch auch dort eine erhebliche Unterversorgung. Gemeinsam mit 2 weiteren Rheumatologen in Nürnberg und einer Universitäts-Ambulanz in Erlangen (die in diese Versorgungsanalyse nicht miteinbezogen wurde)  versuchen diese 4 Kollegen die umliegende Region Nürnberg/Fürth/Erlangen mit als 1.2 Mio erwachsenen Einwohnern zu versorgen, in der keine weitere Rheumatologin/e im GKV-Bereich tätig ist.

5. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. und der Deutschen Rheuma-Liga e. V., wonach für eine bedarfsgerechte Versorgung das erwähnte Verhältnis von mindestens einem internistischen Rheumatologen auf 50 000 erwachsene Einwohner erforderlich sei?

6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit künftig der Gemeinsame Bundesausschuss für die Rheumatologen eigene, von der Inneren Medizin unabhängige Bedarfszahlen festlegt?
Welche alternativen Maßnahmen plant die Bundesregierung? 

- zur Frage 5 verwies die Bundesregierung auf den GBA, der zu beurteilen hätte inwieweit eine gesonderte Bedarfsplanung für Fachärzte f. Innere Medizin und Rheumatologie  für eine bedarfsgerechte Versorgung sachgerecht und erforderlich wäre.

- Der GBA hat in den letzten Jahren wiederholt gegenüber der Deutschen Rheumaliga (DRL) wie auch dem BDRh eine gesonderte Bedarfszulassung für internistische Rheumatologen abgelehnt.

Im aktuellen Referententwurf des BMG zum geplanten Versorgungsgesetz ist eine entsprechende gesonderte Bedarfszulassung nicht vorgesehen. Stattdessen soll eine Regionalisierung der Bedarfszulassung erfolgen. Die Vorgaben hierfür sind bisher nicht bekannt….

- Damit werden offenbar bislang keine Maßnahmen ergriffen, bzw. es ist nicht absehbar, dass von der Inneren Medizin unabhängige Bedarfszahlen festgelegt werden sollen.

- Die Zahl der ambulant tätigen  internistischen Rheumatologen wird in der Antwort der Bundesregierung entsprechend des Bundesarztregisters mit 645 benannt, Stand Ende 2009.
Stand Ende 2010 ist diese Zahl mit 666 nur geringfügig höher und weit davon entfernt den Versorgungsbedarf zu decken.

- Die Bundesregierung weist darauf hin, dass neben den internistischen Rheumatologen auch 13.000 Internistinnen/Internisten ohne Schwerpunkt-bezeichnung und 578 orthopädische Rheumatologen in nicht bekanntem Umfang an der  Behandlung Rheuma-Erkrankter teilnehmen. 

Abgesehen von der wichtigen und unverzichtbaren wohnortnahen, kooperativen hausärztlichen Mitbehandlung,  analog der Mitbehandlung durch Ärztinnen/ Ärzte für Allgemeinmedizin, erfolgt durch die 13.000 Internistinnen/Internisten keine zusätzliche Versorgung der Patienten mit chronisch-entzündlichen Rheumaformen. Die Diagnosestellung, Therapieeinleitung und die Langzeitbetreuung erfolgt durch internistische Rheumatologen. Der Anteil von Patienten mit chronisch-entzündlichen Rheumaformen liegt zwischen 1 bis 3 % in der durchschnittlichen hausärztlichen Praxis.
Orthopädische Rheumatologen haben eine rheumachirurgisch ausgerichtete Zusatzweiterbildung Rheumatologie. Dieser chirurgische Schwerpunkt spiegelt sich in der Versorgung wider. In einer Erhebung  ermittelten die orthopädischen Rheumatologen den mittleren  Anteil von Patienten mit chronisch-entzündlichen Rheumaformen bei 7 % der Behandlungsfälle in den Praxen und Ambulanzen.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen (Deutschland, Schweiz, Österreich) ist international  eine internistische Basisweiterbildung (mindestens 2 Jahre) die Voraussetzung für eine Weiterbildung zum Rheumatologen.
Die Sektion Rheumatologie der UEMS (union européene des medecins specialisé) fordert für den europäischen Rheumatologen eine Mindestweiterbildung von 2 Jahren Innere Medizin.

Aus dem Dargestellten ergibt sich, dass der Behandlungsanteil der Internisten ohne Schwerpunkt und der Orthopäden mit Zusatzweiterbildung Rheumatologie sich in erster Linie auf die allerdings sehr wichtige kooperative Versorgung in Zusammenarbeit mit den Fachärzten für Innere Medizin und Rheumtologie, bzw. eine rheumachirurgische Tätigkeit beschränkt.
Das bestehende Versorgungsproblem wird leider nicht gelöst, in dem auf den inhaltlich gänzlich anders gestalteten Versorgungsanteil dieser Fachgruppen verwiesen wird.

7. Wie viele Universitätskliniken haben derzeit einen eigenständigen Lehrstuhl für Rheumatologie?

- die Angabe: „In Deutschland haben fünf Universitätskliniken einen eigenständigen Lehrstuhl für Rheumatologie (C4- bzw. W3-Professuren): Berlin, Düsseldorf Erlangen, Gießen und Lübeck.“ ist nicht ganz korrekt. Düsseldorf hat keinen eigenständigen Lehrstuhl, Freiburg, das nicht aufgeführt wurde, hat einen eigenständigen Lehrstuhl. Die Tatsache, dass es bundesweit nur 5 eigenständige Lehrstühle gibt, weist allerdings auf ein substantielles Defizit bereits in der studentischen Weiterbildung hin.

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausbildungskapazitäten an Universitäten und den Stellenwert der Rheumatologie in der medizinischen Ausbildung?

9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern eine Verbesserung der Situation zu erreichen?

- Der Verweis des BMG auf die Länderhoheit bei der Festlegung von Ausbildungskapazitäten allein ist  leider nicht hilfreich. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind unter Verweis auf eine qualitativ vordergründig  hinreichende Ausbildung von der Bundesregierung nicht vorgesehen

- Eine Initiative, die für jede Universität einen eigenständigen Lehrstuhl für Rheumatologie einfordert, wäre für die künftige Versorgung absolut zielführend.

10. Welche rheumatologischen Weiterbildungsangebote sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Kapazitäten?

- Unter Verweis auf die Zuständigkeit der Länder wird die Thematik der Weiterbildungskapazitäten von der Bundesregierung nicht aufgegriffen.

- Eine vor kurzem durchgeführte Erhebung der Kommission Weiterbildung der DGRh zeigte hinreichende Weiterbildungskapazitäten mit ca. 140 Weiterbildungs-ermächtigten, jedoch eine unzureichende Nutzung dieser Kapazität.

- Gründe an den Kliniken sind z. B. eine zu geringe Nachfrage.

- Im niedergelassenen Bereich steht die Budgetierung von Fallzahl und Fallwert einer Anstellung eines Weiterbildungsassistenten im Wege. Etwa 60 niedergelassene internistische Rheumatologen verfügen über eine Weiterbildungsermächtigung, sodass auch in diesem Versorgungsbereich grundsätzlich Weiterbildungskapazitäten vorhanden sind, die jedoch aus dem oben genannten Grund  in der Regel nicht genutzt werden.

- Durch eine Initiative des Berufsverbandes  wurde  im Jahr 2011 ein Fond Weiterbildungsassistenz gebildet, verwaltet und kontrolliert vom BDRh, finanziert von der damaligen Firma Wyeth Pharma, mit der  die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie  in der Praxis und in der Klinik über ein Stipendium von 2.000 Euro monatlich für maximal 24 Monate gewährt wurde.  Der Fond war ein voller Erfolg: innerhalb von ca. 6 Monaten war das Fondvolumen von 334.000 Euro prospektiv durch die Zahl der Bewerbungen und nachfolgenden Stipendiaten ausgeschöpft. Mittlerweile haben die meisten der 11 Weiter-bildungsassistenten (7 f, 4 m) ihre Weiterbildung abgeschlossen. Der Fond wird zum Oktober dieses Jahres auslaufen. Ein Folgeprojekt mit Förderung durch mehrere Pharma-Firmen ist in Planung.

- Absolut zielführend wäre jedoch eine bundesweite Förderung durch die GKV, PKV, KBV, DKG wie sie derzeit für den Facharzt für Allgemeinmedizin erfolgt. Im Falle des Facharztes für Innere Medizin und Rheumatologie würde eine analoge  auf 5 Jahre begrenzte Förderung nicht von 5.000 Ärzten erforderlich werden, es würde bereits eine Förderung über 3 Jahre von ca. 200 Ärzten einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung leisten können.

- Die Entwicklung der Anerkennungen zum Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie war in den letzten 3 Jahren  trotz der o.g. Initiative eher rückläufig. Im Jahre 2007 waren es noch 69 Anerkennungen, 2008  49 A., 2009   40 A. und 2010  46 Anerkennungen. Zu wenig um unter Berücksichtigung des altersbedingten Wegganges von Rheumatologen aus der Versorgung, das Ziel einer ausreichenden ambulanten Versorgung  (1 Rh auf 50.000 erwachsene Einwohner)  innerhalb  selbst der nächsten 50 Jahre erreichen zu können.

11. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, ähnlich wie z. B. in Großbritannien oder den Niederlanden, u. a. zur Kontrolle der Krankheitsaktivität rheumatisch geschultes nichtärztliches Personal in die Patientenbetreuung zu integrieren?

- Hier werden seitens der Bundesregierung keine Erkenntnisse gesehen, die eine Notwendigkeit des Einsatzes von speziell geschultem nicht-ärztlichen Personal belegen.

- Erfreulicherweise ist jedoch im Referentenentwurf zum anstehenden Versorgungsgesetz der GBA aufgerufen eine Erhebung bei den Verbänden zur Delegation ärztlicher Leistungen durchzuführen und nachfolgend diese zu verfügen.

- Seitens des BDRh sehen wir in der gezielten Delegation ärztlicher Leistungen wie einer Patientenschulung/ strukturierten Patienteninformation und Leistungen wie  Krankheitsassessment mit in der Rheumatologie etablierten Assessment-Parametern, nicht nur eine Möglichkeit der Entlastung des Rheumatologen, sondern auch zur substantiellen Verbesserung der Versorgung. Für einen entsprechenden umfassenden Einsatz dieser Delegationmöglichkeiten  setzt dies allerdings eine gesonderte Vergütung für die vom geschulten nichtärztlichen Personal erbrachten Leistungen voraus. 

- DGRh und BDRh haben gemeinsam vor ca. 4 Jahren ein Curriculum Rheumatologische Fachassistenz erstellt bei dem über 5 Wochenenden umfassende Kenntnisse zur Diagnostik, zum Krankheitsverlauf, zur nicht-medikamentösen und medikamentösen Therapie, zum Krankheitsassessment, zur Schmerztherapie, zur Schmerzbewältigung,  zu sozialen Fragen  vermittelt werden.  Bisher haben ca. 500 Arzthelferinnen/Krankenschwestern das Curriculum mit einer Prüfung abge-schlossen. Zertifiziert wird das Curriculum und die Prüfung durch die Rheuma-Akademie.

- DGRh und BDRh beabsichtigen eine Anerkennung des Curriculums durch die Bundesärztekammer zu erreichen.

12. Welche Forschungsprojekte im Bereich rheumatisch-entzündlicher Erkrankungen unterstützt die Bundesregierung in welchem Umfang?

s. Antwort der Bundesregierung

Ein Kommentar zur Antwort der Bundesregierung auf diese Frage liegt nicht in der Kompetenz von BDRh und VRA, sondern der wissenschaftlichen Gesellschaft in der Rheumatologie, der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie.

13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere die Versorgungs-forschung und die Erforschung rheumatischer Erkrankungen von Kindern und Jugend-lichen zu verbessern?

- s. Antwort der Bundesregierung

- das Projekt „Rheuma-Lotse“ wird in der von der DRL konzipierten Form auch vom BDRh, der DGRh und dem VRA (Verband Rheumatologischer Akutkliniken e.V.) nachhaltig unterstützt.

- eine erneute und dauerhafte Förderung der Kerndokumentation des DRFZ, die einen wesentlichen Anteil an der Versorgungsforschung in der Rheumatologie  hat, ist erforderlich, um die hier über ein Jahrzehnt geleistete Arbeit nicht zu Nichte zu machen.

- Eine weitergehende Stellungnahme zur Thematik Versorgungsforschung liegt in der Kompetenz der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie

14. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Informationsstand in der Bevölkerung, aber auch bei den Allgemeinärztinnen und -ärzten (im Sinne einer verbesserten Frühdiagnostik) zu verbessern?

- die Möglichkeiten der Allgemeinärztinnen und –ärzte sich über entzündlich-rheumatische Erkrankungen zu informieren werden von der Bundesregierung als gut betrachtet. Hierbei werden auch Leitlinien zur Fibromyalgie und zur Rheumatoiden Arthritis  als Informationsmöglichkeit erwähnt.

- In der medizinischen Ausbildung hat allerdings die Wissensvermittlung über entzündlich-rheumatische Erkrankungen insbesondere an Universitäten,  die über keinen rheumatologischen  Lehrstuhl  verfügen, einen zu geringen Stellenwert. In der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder auch Facharzt für Innere Medizin haben die Weiterbildungsassistenten außerhalb von rheumatologischen Abteilungen nur vergleichsweise selten und deutlich unzureichend die Gelegenheit in der Klinik sowie in der Hausarzt-Praxis Patienten mit  chronisch-entzündlichen Rheumaformen zu sehen, zu diagnostizieren und zu behandeln.  

- In der niedergelassenen Praxis ist der Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin) auf sein persönliches Interesse oder Engagement angewiesen, sich entsprechend fortzubilden.

- Zielführender als das Vertrauen auf ein entsprechendes Engagement ist es im Rahmen von kooperativen Selektivverträgen die Hausärzte in die Versorgung aktiv mit einzubinden und als Zugangsvoraussetzung  zum Selektivvertrag die Ableistung einer Mindestzahl an CME-Fortbildungspunkten in der konservativen Rheumatologie  einzufordern.

- Zum Informationsstand der Bevölkerung: die von der Bundesregierung genannten Informationsmöglichkeiten  wie Patientenleitlinien, Patienteninformationen  über IQWIG etc. sind sicher eine wichtige Möglichkeit zur Information, richten sich in der Regel jedoch an die/den eher akademisch ausgebildete/n Patientin/en. In dieser Hinsicht deutlich besser sind die vielfältigen Informationsangebote der DRL mit zahlreichen gut verständlichen  Broschüren.

- Wünschenswert wäre eine umfangreichere Repräsentanz der entzündlichen Rheumaformen in den Medien und eine entsprechende Förderung durch das BMG.

- Für die Patienten mit chronisch-entzündlichen Rheumaformen ist eine Früherkennung und  möglichst frühzeitige Behandlung   für die Lebensqualität, die Morbidität und auch Mortalität von enormer, nachhaltiger  auch sozialer Bedeutung. Für die Gesellschaft werden bei Frühdiagnostik erhebliche Kosten, v.a. indirekte Krankheitskosten  eingespart. Eine Früherkennung, eine frühzeitige Behandlung beim Rheumatologen erfordert nicht nur bei den Hausärzten, sondern auch bei den Patienten entsprechende Informationen über diese Erkrankungen.  Damit ist  eine breite Öffentlichkeitsarbeit auch von gesellschaftlichem Interesse.

- Hinsichtlich der Printmedien finanziert der BDRh seit 2 Jahren eine Agentur die monatlich 6 Meldungen zum Thema Rheuma  in Zusammenarbeit mit dem BDRh verfasst und an dpa verschickt. Von derselben Agentur wird die Internet-Patientenplattform Rheumatologen- im-Netz.de gepflegt.

Mit den o. g. Pressemeldungen meist über  neue diagnostische und therapeutische Erkenntnisse, Verfahren und Erfolge, werden inzwischen immerhin ca. 20 Mio. Leser mit kleinen Meldungen pro Halbjahr erreicht und  damit ist  zumindest ein Anfang in einer professionelleren Öffentlichkeitsarbeit gemacht.

- In der jeweiligen Homepage des BDRh und der DGRh sind zahlreiche Patienteninformationen zu verschiedenen rheumatischen Erkrankungen, zu Medikamenten etc. zur Verfügung gestellt.

15. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, Patientenschulungen als ver-pflichtende Leistungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorzusehen?

- Die Bundesregierung weist auf die in §43 Absatz 1 Nr. 2 SGB V gegebene Möglichkeit der Krankenkassen hin, Patientenschulungsmaßnahmen als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zu erbringen, bzw. zu fördern. 

- Wie oben bereits ausgeführt hat es in der Rheumatologie seit Einführung des §43 Absatz 1 Nr.2 SGB V noch nie  eine Patientenschulungsmaßnahme gegeben, die nach diesem Paragraph gefördert worden wäre.

- Für eine verpflichtende Regelung sieht die Bundesregierung keinen Regelungsbedarf

- Seitens des BDRh befürworten wir ein Junktim zwischen kooperativen Selektivverträgen und einer strukturierten Patientenschulung als diesbezüglich verpflichtende Leistung bei Selektivverträgen (s. hierzu auch Versorgungskonzept Rheumatoide Arthritis der KBV-Vertragswerkstatt).

- Zielführend wäre es die Möglichkeit zu eröffnen, Patientenschulung innerhalb des neuen spezialärztlichen Leistungsspektrums anzubieten und  zu vergüten.

16. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zugang von Migrantinnen und Migranten zu Leistungen der Prävention, Diagnostik und Therapie entzündlich-rheumatischer Erkrankungen?

17. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation von Migrantinnen und Migranten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen fördert die Bundes-regierung?

- s. Antwort der Bundesregierung

- Seitens des BDRh wird in der täglichen Versorgung keine Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten im Vergleich zu Patientinnen/en die in Deutschland geboren sind, beobachtet. Unabhängig davon bedingt Armut, bzw.  ein entsprechend schwieriger sozialer Status ebenso wie bei anderen Erkrankungen, auch bei Patienten mit chronisch entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, eine  höhere Krankheitslast.

18. Welche sektorübergreifenden Versorgungsmodelle von Patientinnen und Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sind der Bundesregierung bekannt?

19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die sektorübergreifende Versorgung entzündlich-rheumatischer Erkrankungen zu fördern?

- Antwort der Bundesregierung:„ Verschiedene Krankenkassen bieten zum Krankheitsbild „Rheuma“ integrierte Versorgungsmodelle an. Detaillierte Informa-tionen liegen der Bundesregierung nicht vor.“

- Die bisherigen Verträge nach  140a ff. SGBV waren und sind der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.

Die bundesweit an knapp mehr als einer Hand abzuzählenden Verträge wurden entweder mit nur wenigen rheumatologischen Leistungserbringern  abgeschlossen (in 2 Fällen eine Klinik, in 1 Fall eine Privatpraxis mit assoziierter Klinik) oder hatten eine stark eingeschränkte Indikation (Früharthritis, KKH Niedersachsen) und schlossen  damit  wenig Patienten ein,  oder  waren mit Vorgaben versehen, die einer Akzeptanz seitens der Ärzte nachhaltig im Wege standen ( Früharthritis, AOK Bayern, umständliche und umfängliche Einschreibung über Hausärzte und nicht über Rheumatologen).

- Demgegenüber stand ein umfangreiches  integriertes Versorgungskonzept des BDRh zur integrierten Versorgung, das nach monatelanger gemeinsamer Ausarbeitung mit zwei Krankenkassen letztlich aus Kostengründen abgelehnt wurde.

- Der Eindruck des BDRh war und ist, dass der §140a ff SGB V auch während der Phase der  Anschubfinanzierung  in der Rheumatologie nur für kleine, finanziell weitgehend risikofreie Projekte genutzt wurde, die im Vergleich zu den bestehenden Versorgungsdefiziten kaum Versorgungsrelevanz hatten.

- Ende des Jahres 2009 wurde von der KBV-Vertragswerkstatt in Zusammenarbeit mit dem BDRh das Versorgungskonzept Rheumatoide Arthritis erstellt. Es ist ein sektorenübergreifendes, kooperatives Versorgungskonzept mit Behandlungspfaden, Förderung von Früharthritis-Sprechstunden, Leitlinien-orientierter Behandlung, strukturierter Patienteninformation/Patientenschulung, transparentem Arzneimittel-management, Einbindung der Rheumatologischen Fachassistenz, zielorientierter medikamentöser Behandlung, Erfolgskontrolle und Benchmarking.

- Das Versorgungskonzept der KBV-Vertragswerkstatt wurde nahezu allen Kranken-kassen vorgestellt und erst Ende letzten Jahre kam es zu Vertragsabschlüssen mit der AOK Plus/ KV Sachsen und der AOK Brandenburg/Berlin mit der KV  Brandenburg mit weitgehend analogen sektorenübergreifenden Versorgungskonzepten, die jeweils am 01.01.2011 begonnen wurden. 

Allerdings weder nach §140 a ff noch nach §73 c, sondern nach §73 a.

- Für eine flächendeckende qualitätsorientierte, kooperative und sektoren-übergreifende Versorgung ist nicht eine Zersplitterung der Vertragslandschaft,  sondern die bundesweite, kassenübergreifende Etablierung eines Versorgungs-konzeptes zielführend.

- Im Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz wird die Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung durch eine spezialärztliche Versorgung abgelöst, die bei analogen Qualitätsvoraussetzungen  auch Niedergelassenen diese Versorgungsebene eröffnet. Der BDRh und VRA begrüßt dies.

- Niedergelassene Rheumatologen haben grundsätzlich dieselben strukturellen und fachlichen Möglichkeiten eine qualitativ hochwertige spezialisierte Diagnostik und Therapie zu leisten. Im Rahmen der Planung und Weiterentwicklung der Inhalte der spezialärztlichen Versorgung, die vom BDRh für die rheumatologische Versorgung grundsätzlich begrüßt wird, ist es eine zentrale Forderung des BDRh, dass das Vorhalten eines interdisziplinären Behandlungsteams oder einer sogenannten multimodalen Behandlung keine Qualitätsvorgabe darstellt.

20. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten im Bereich der Bekämpfung rheumatischer Erkrankungen auf EU-Ebene?

- s. Antwort der Bundesregierung

21. Wird die Bundesregierung der Aufforderung des Europäischen Parlamentes nachkommen, einen nationalen Aktionsplan „Rheuma“ zu erstellen und zu implemen-tieren?Falls nein, warum nicht?

- s. Antwort der Bundesregierung, die entgegenhält,  dass „die Kommission und der Rat lediglich u. a. dazu auffordert, eine Gemeinschaftsstrategie für rheumatische Erkrankungen zu konzipieren und eine Empfehlung des Rates zur Früherkennung und Behandlung rheumatischer Erkrankungen auszuarbeiten sowie den Mitgliedstaaten nahezulegen, nationale Programme zur Bekämpfung rheumatischer Erkrankungen einzuführen.“

- Eine entsprechende Gesamtstrategie das die Anliegen des Europäischen Parlamentes beinhaltet und mit Nachhaltigkeit und  qualitätsorientiert umsetzt, wäre aus Sicht des BDRh eine

1. bundesweite Rheumavereinbarung auf der Basis des Versorgungskonzeptes Rheumatoide Arthritis der KBV-Vertragswerkstatt und erweitert auf die übrigen chronisch-entzündlich rheumatischen Erkrankungen wie Psoriasisarthritis, axiale Spondylarthritiden, sowie den Formenkreis der Vaskulitiden und Kollagenosen.

2. eigene Bedarfszulassung für Rheumatologen

3. spezialärztliche Versorgung mit analogen Qualitätsvorgaben für Niedergelassene und Ambulanzen

4. Förderung von Weiterbildungsassistentinnen/en in der Rheumatologie analog der Förderung in der Allgemeinmedizin

5. eigenständige Lehrstühle für internistische Rheumatologie an jeder Universität

 

Für den Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V.
Dr. Edmund Edelmann
1. Vorsitzender

Für den Vorstand des Verbandes Rheumatologische Akutkliniken e.V.
Prof. Dr. Heinz-Jürgen Lakomek
1. Vorsitzender

Bad Aibling, 08.08.2011

 

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